Hunderte Flüchtlinge an deutschen Grenzen festgenommen

Im ersten Halbjahr wurde in 344 Fällen »Überstellungshaft« angeordnet / Linkspartei beanstandet Personalaufwand im Bundesamt

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Berlin. In Deutschland werden mehrere hundert Asylsuchende an den Grenzen festgenommen und in die Nachbarländer zurückgeschickt, aus denen sie eingereist waren. Im ersten Halbjahr 2017 ordneten die Amtsgerichte in 344 Fällen diese sogenannte Überstellungshaft an. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der LINKEN hervor.

Die nach den Dubliner Verträgen benannte »Dublin-Haft« betrifft Flüchtlinge, die sich auf ihrem Weg nach Deutschland zunächst in einem anderen EU-Land registrieren haben lassen und deswegen nach geltenden EU-Verträgen dahin zurück müssen, um dort Asyl zu beantragen. Die Haft soll die Abschiebung des Schutzsuchenden sicherstellen. Die Bundespolizei hatte von Februar bis Ende Juli in 364 Fällen diese Haft beantragt, in 20 Fälle wurde der Antrag abgelehnt. Die »Dublin-Haft« hat nichts mit der Abschiebehaft von abgelehnten Asylbewerbern zu tun, die in ihre Herkunftsländer zurück müssen.

Für Deutschland ist das Dublin-System trotz des großen Aufwands, den die Behörden betreiben müssen, nahezu ein Nullsummen-Spiel, wie die Zahlen in der Antwort der Bundesregierung zeigen: Im dritten Quartal 2017 überstellte Deutschland 1863 abgelehnte Asylbewerber wieder in andere EU-Staaten - nahm aber zugleich 1676 Menschen aus den gleichen Gründen zurück. »Welch ein Irrsinn zulasten der Menschen«, kommentierte die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke. Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind laut Bundesregierung 316 Mitarbeiter ausschließlich damit beschäftigt, das Dublin-System bürokratisch zu verwalten. »Ihre Arbeitskraft wäre in fairen und schnellen Asylverfahren viel besser eingesetzt«, so Jelpke.

Um alle Asylverfahren insgesamt zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung weiterhin auf das Instrument der »sicheren Herkunftsstaaten«. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Bericht, demzufolge die bisher als sicher eingestuften Länder alle Voraussetzungen erfüllen, um es bei der bisherigen Praxis zu belassen. Die Bundesregierung hat bislang acht Länder als sicher eingestuft, um Asylverfahren von Geflüchteten aus diesen Ländern zu beschleunigen. Es sind dies die Balkan-Staaten Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sowie die afrikanischen Länder Senegal und Ghana.

Bundesinnenminister Thomas De Maizière will das Konzept auf weitere Staat ausdehnen. Die Große Koalition hatte in der vergangenen Legislaturperiode ein Gesetz zur Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als »sicher« beschlossen, das aber im Bundesrat scheiterte. Agenturen/nd

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