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Zweite Reformstufe für behinderte Menschen

Bundesteilhabegesetz

In der zweiten Reformstufe zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird ab 1. Januar 2018 das neue Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Die Eingliederungshilfe wird aus dem »Fürsorgesystem« der Sozialhilfe herausgelöst und das Sozialgesetzbuch neu strukturiert. Für Betroffene bedeutet dies, dass es künftig einfacher wird, Reha- oder Teilhabeleistungen zu be...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073979.zweite-reformstufe-fuer-behinderte-menschen.html

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