Zensurvorwürfe gegen Netzgesetz

Seit Januar strengere Regulierung im Internet - Kritiker sehen Gefahr für Meinungsfreiheit

  • Sebastian Bähr und Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 4 Min.

»Hallo, wegen des folgenden Inhalts haben wir eine Beschwerde zu deinem Account erhalten. Wir haben den gemeldeten Inhalt untersucht und konnten keinen Verstoß gegen die Twitterregeln oder entsprechende Gesetze feststellen.« Seit dem vollständigen Inkrafttreten des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) am 1. Januar haben zahlreiche Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter diese Nachricht erhalten - in vielen Fällen zur eigenen Überraschung, weil sie nicht erwartet hatten, überhaupt überprüft zu werden. »Bei mir trudeln mittlerweile täglich solche Nachrichten ein«, erklärte der sich öffentlich regelmäßig zur Türkei äußernde Nutzer Kerem Schamberger am Donnerstag. »Noch wurde nichts gelöscht oder mein Account gesperrt - aber dies ist nur eine Frage der Zeit«, so seine Vermutung.

Tatsächlich fällt die Entscheidung des US-Unternehmens nicht immer so glimpflich aus. Bereits am Abend des 2. Januar sperrte Twitter den Account des Satiremagazins »Titanic« und löschte einen Beitrag. Ein Tweet habe gegen die Plattformregeln verstoßen. Nach dem NetzDG müssen »offensichtlich strafbare Inhalte« innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei streitbaren Inhalten müssen soziale Netzwerke innerhalb von sieben Tagen entscheiden, sonst droht eine hohe Geldstrafe.

Der inkriminierte Tweet von »Titanic« war in diesem Fall jedoch offensichtlich Satire. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hatte an Silvester auf Twitter gegen »barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden« gewettert und sich beschwert, dass die Kölner Polizei auch auf Arabisch kommuniziert. Twitter löschte den Beitrag, »Titanic« griff die anschließende Debatte satirisch auf: »Wisst Ihr, was Twitter auf Arabisch heißt, liebe Kölner Polizei? Ich weiß es nicht - denn das letzte, was ich haben will, sind besänftigte barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden!«, verfassten die Redakteure im vermeintlichen Namen der »Gasttwitterin« von Storch. Das US-Unternehmen konnte nicht zwischen realer Aussage und Parodie unterscheiden. Beides wurde rigoros gelöscht.

»Titanic«-Chefredakteur Tim Wolff reagierte gewohnt ironisch auf die Sperrung des Accounts. »Wir wollten einer verfolgten Kämpferin für Menschenunrechte Asyl bieten. Denn wenn wir Twitter richtig verstehen, ist es ein Forum für die Schwächsten unserer Gesellschaft: mehrfach herausgeforderte Politiker mit speziellen Ansichten«. Dass nun solche Unterstützung einen Verstoß gegen die Twitter-Regeln darstellen solle, würde ihn »verwundern«. »Titanic« hatte bereits zuvor im Namen von »Bild«-Chef Julian Reichelt und AfD-Politiker Alexander Gauland Texte verfasst - nach eigener Aussage ohne Konsequenzen.

Die Kritik an einem intransparenten Löschverhalten von sozialen Netzwerken hat dabei im vergangenen Jahr zugenommen. Twitter sperrte im Dezember beispielsweise den ägyptischen Menschenrechtler Wael Abbas; ebenfalls im Dezember den Account der antifaschistischen Gruppe »Sharp Frankfurt«. »Eine nähere Begründung gab es nicht, nur den Hinweis auf eine Info-Seite, auf der eine Liste möglicher Sperrgründe aufgeführt wurde. Wir sollten bei einem Einspruch begründen, warum der auf uns zutreffende Punkt nicht zutrifft - so weit, so kafkaesk«, erklärte die linke Gruppe gegenüber »nd«. Auf Nachfrage sagte Twitter, dass man sich zu einzelnen Accounts nicht äußere.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte das bereits seit längerer Zeit umstrittene Gesetz nichtsdestotrotz am Donnerstag gegenüber Medien: »Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen.« Soziale Netzwerke müssten sich »wie jeder andere auch an unser Recht halten.«

Kritik hagelte es nicht nur von der AfD: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte Twitter auf, »jegliche Form von Zensur« gegenüber der »Titanic« zu beenden. Mit dem Vorfall sei eingetreten, wovor der DJV bereits im Gesetzgebungsverfahren gewarnt habe: »Ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in den USA bestimmt darüber, wie weit Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland reicht«, sagte der Bundesvorsitzende Frank Überall. Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierte eine »Zensur«. Die Plattformbetreiber würden »im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit« entscheiden, um sich vor möglichen hohen Geldstrafen zu schützen, sagte BDZ-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolf. An die Stelle des Rechtsstaats trete eine »private Medienpolizei«. Der Autor Sascha Lobo resümierte im »Spiegel«: »Seit 1. Januar 2018 gilt das NetzDG vollumfänglich, schon einen Tag später zeigt sich seine stumpfe Pracht.«

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