Straßenausbaubeitragskappung

In Bernau wollen die LINKE und das Bürgerbündnis die Kostenanteile der Anlieger senken

Wenn eine Straße ausgebaut wird, und die Anlieger horrende Beiträge berappen sollen, sorgt dies für Unmut. Wut entsteht, wenn die Bürger glauben, es würde billiger gehen. Ganz auf die Beiträge verzichten dürfen die Städte und Gemeinden nicht. Das brandenburgische Kommunalabgabengesetz verbietet ihnen das. Die Kommunen haben aber einen Spielraum, was die Höhe der Abgaben betrifft. »Die Stadt Bernau liegt mit ihren Beiträgen, gemessen an anderen Kommunen, deutlich im oberen Bereich«, bedauert Linksfraktionschefin Dagmar Enkelmann. Ihre Partei möchte die Beiträge senken und hat sich dazu mit dem Bündnis für Bernau (BfB) zusammengetan.

Die beiden Fraktionen wollen eine Änderung der Erschließungs- und der Straßenbaubeitragssatzung. Die Stadtverwaltung soll das vorbereiten und die Neufassungen im April dem Stadtparlament zum Beschluss vorlegen. Geprüft werden soll, ob nach dem Vorbild der Stadt Eberswalde geregelt wird, dass künftig bei der Erschließung von Wohngebieten durch neue Straßen nur noch 60 Prozent der Kosten auf die Grundstückseigentümer abgewälzt werden dürfen. Was den Ausbau betrifft, so soll die Stadt Bernau je nach Straßentyp, zum Beispiel Hauptverkehrsstraße, 40 bis 80 Prozent der Kosten übernehmen.

BfB-Fraktionschef Detlef Maleuda erwartet zu diesem Vorstoß eine »konstruktive, am Ergebnis orientierte« Diskussion im Stadtparlament. Bislang ist es so, dass die Anlieger in Bernau bei einer Erschließung 90 Prozent der Kosten tragen müssen und 75 Prozent bei einem Ausbau - etwa die Verbreiterung der Fahrbahn oder das Anlegen von Gehwegen.

Was das konkret finanziell bedeuten kann, erläutert Kommunalpolitikerin Heidi Scheidt an Fallbeispielen. Bei einem 800 Quadratmeter großen Grundstück an einer einseitig bebauten Straße - gegenüber erstreckt sich Wald -, müsste der Eigenheimbesitzer bei geschätzten Kosten von 2,50 bis drei Euro je Quadratmeter zwischen 2000 und 2400 Euro für den Straßenausbau hinblättern. Bei einem ebenfalls 800 Quadratmeter großen Eckgrundstück wären Beiträge für zwei Straßen fällig, zusammen zwischen 1200 und 1700 Euro.

Heidi Scheidt gehört der Linksfraktion an, und sie ist Ortsvorsteherin von Bernau-Birkenhöhe. Für Birkenhöhe war geplant, 2018 die Straßenlaternen zu erneuern. Dazu habe es im November eine Anwohnerbefragung gegeben, berichtet Scheidt. »Mehrheitlich entschieden sich in allen 16 Straßen die Anwohner dagegen. Als Hauptgrund für die Ablehnung wurden die zum Teil sehr hohen Anliegerbeiträge genannt.« Scheidt denkt, der Antrag von LINKE und BfB habe gute Chancen, angenommen zu werden. Verfügt die LINKE doch über elf von insgesamt 35 Sitzen im Stadtparlament. Das Bündnis für Bernau habe fünf Sitze. »Wir gehen davon aus, dass die vier Stimmen der Freien Wähler dazukommen werden«, sagt Scheidt. »Sicher werden auch einige Stadtverordnete aus den übrigen Fraktionen diesem Antrag zustimmen können.«

Péter Vida, Fraktionschef der Freien Wähler, kann sich eine Bemerkung nicht verkneifen: Als seine Fraktion vor zwei Jahren beantragte, den Anteil der Bürger auf 66 Prozent abzusenken, habe die LINKE dies noch »vehement bekämpft« und behauptet, der Vorschlag sei populistisch, die Stadt Bernau könne sich das nicht leisten. Das Umdenken erklärt sich Vida mit der 2019 anstehenden Kommunalwahl, findet das Einlenken aber richtig. »Selbstverständlich stimmen wir dem zu«, bestätigt er.

Dabei erwartet Vida, dass die LINKE am 25. Januar ihrerseits einem Antrag der Freien Wähler zustimmt. Dabei gehe es darum, den Landtag und die rot-rote Landesregierung zu bitten, dass die Pflicht, in Brandenburg Straßenbeiträge zu erheben, durch eine Kann-Bestimmung abgelöst werde. Außerdem sollen Fördermittel des Landes für den Straßenbau in den Kommunen so angerechnet werden, dass die Bürger weniger bezahlen müssen. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland ist es den Kommunen schon freigestellt, wie sie verfahren. In Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg werden grundsätzlich gar keine Beiträge für den Straßenausbau erhoben. Der Grundstücksnutzerverband VDGN hat eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde könnte sogar zu einer allgemeinen Aufhebung der Beitragserhebungspflicht führen, heißt es.

2013 hatte ein Bürgerentscheid mit 94,6 Prozent der Stimmen erreicht, dass die Anlieger in Bernau beim Straßenausbau mitreden dürfen. Zunächst habe die Stadtverwaltung dies sabotiert, doch unter dem 2014 gewählten neuen Bürgermeister André Stahl (LINKE) klappe die Mitbestimmung, lobt Vida. Seitdem sei es so: Wenn die Bürger einer geplanten Variante nicht zustimmen, werde der Ausbau abgespeckt oder falle ganz aus. Diese Möglichkeit der Ablehnung durch die Einwohner habe dazu geführt, dass die Stadtverwaltung gleich anders kalkuliere. Das Ergebnis: In zwei Drittel der Fälle stimmen die Anlieger dem vorgeschlagenen Ausbau zu, weil sie ihn als angemessen betrachten.

Das Erfolgsmodell habe sich herumgesprochen, erzählt Vida stolz. Am 11. Januar werde er mit André Stahl in der Gemeinde Borkwalde (Potsdam-Mittelmark) darüber berichten. Eingeladen haben die dortigen Freien Wähler, bestätigt Borkwaldes Bürgermeisterin Renate Krüger (LINKE). Sie will auch hingehen.

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