nd-aktuell.de / 10.01.2018 / Berlin / Seite 9

Entscheidung über Vorkauf in Mitte

Am Donnerstag fällt die Entscheidung, wie es mit dem Weddinger Eckhaus Amsterdamer Straße 14/Malplaquetstraße 25 weitergeht. Entweder akzeptiert die Mähren AG die vom Bezirk Mitte vorgelegte sogenannte Abwendungsvereinbarung, oder das Bezirksamt wird sein Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet wahrnehmen. In Abwendungsvereinbarungen werden zum Beispiel die Aufteilung in Eigentumswohnungen oder die Durchführung teurer energetischer Modernisierungen ausgeschlossen. Bei Sanierungen, die dem allgemeinen Standard entsprechen, wie Heizungseinbau, setzt Mitte auf die Verpflichtung der Einhaltung einer sogenannten Verordnungsmiete, die auf dem Niveau der Bestandsmieten im Gebiet liegt.

Nach Angaben der Mieterinitiative AmMa 65 liegt der vom Immobilieninvestoren Jakob Mähren vereinbarte Kaufpreis für das Haus mit 29 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten bei 3,5 Millionen Euro, dazu kommen noch geschätzte Sanierungskosten von 1,5 bis 2 Millionen Euro. »Wir fragen uns, wie Mähren unter diesen Voraussetzungen überhaupt etwas an dem Haus verdienen kann«, sagt Mieter Thomas Woinzeck. Tatsächlich dürfen die sich aus den Kosten ergebenden Mieten nach den Regeln der Abwendungsvereinbarung eigentlich nicht verlangt werden. Die Hausbewohner verhandeln mit den Stiftungen Nord-Süd-Brücken und Umverteilen über eine Übernahme des Hauses in Eigenregie, auch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte steht bereit, um das Vorkaufsrecht im Auftrag des Bezirks wahrzunehmen. nd