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Gebühr bei Kontrolle von Pflegeheimen unzulässig

Bautzen. Sächsische Behörden dürfen für vorgeschriebene Kontrollen von Pflegeeinrichtungen gemeinnütziger Träger keine Gebühren erheben. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits im November entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Seit einer Beanstandung durch den Rechnungshof 2012 hatte der Sozialverband Sachsen für die laut Gesetz mindestens ein Mal pro Jahr durchzufü...

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