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Jeder Miterbe kann sie jederzeit beantragen

Teilungsversteigerung

Wer hat nicht schon von einer zerstrittenen Erbengemeinschaft gehört? Gerade wenn eine Immobilie mehreren Erben gehört, kommt es nicht selten zum Streit: Der eine will das Dach ausbauen, der andere möchte möglichst wenig Geld in die Immobilie stecken, um einen hohen Mietüberschuss zu haben, der nächste möchte generell verkaufen, um Kasse zu machen. Vieles ist nur einstimmig möglich, ein querulator...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077046.jeder-miterbe-kann-sie-jederzeit-beantragen.html

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