Gleichwertige Lebensverhältnisse weniger interessant

Trotz Bekundungen, das Kooperationsverbot in der Bildung zu lockern, hält das CDU-geführte Bildungsministerium weiterhin daran fest

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: 3 Min.

Bildung ist Ländersache. Die Länder haben sich die Bildungshoheit im Zuge der Föderalismusreform sogar im Grundgesetz festschreiben lassen. Der Bund darf also zum Beispiel kein Geld für die Sanierung von Schulgebäuden, für die Anschaffung von Lehrmaterial oder den Schulneubau ausgeben. Lediglich im Hochschulbereich wurde das seit 2006 geltende Kooperationsverbot mittlerweile gelockert.

Diese seit dem Jahr 1949 bestehende Aufteilung zwischen Bund und Ländern hat zu unterschiedlichen Qualitätsstandards geführt. So variiert laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2015 im Kita-Bereich der sogenannte Fachkraft-Kind-Schlüssel in deutschen Kitas bei den unter 3-Jährigen zwischen 1 zu 3,1 in Baden-Württemberg und 1 zu 6,5 in Sachsen. Pädagogen empfehlen eine Fachkraft-Kind-Relation von 1 zu 3 für diese Altersgruppe. Kita-Träger fordern daher seit einigen Jahren ein Kita-Bundesqualitätsgesetz. Abgelehnt wurde dies von den Ländern und der Bundesregierung bislang mit Verweis auf die Bildungshoheit der Länder.

Für den Bund gibt es allerdings eine Art Hintertürchen. Nach Artikel 74 des Grundgesetzes besitzt er ein Gesetzgebungsrecht, wenn dies zur Herstellung bzw. Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamtstaatlichen Interesse ist. Auf diesen Grundgesetzartikel berief sich die Linksfraktion Ende Dezember in einer Kleinen Anfrage. Die Bildungsexpertin der Bundestagsfraktion, Brigitte Freihold, wollte unter anderem wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Auswirkung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich in den 16 Bundesländern hinsichtlich von Schulabbruch-Quoten, Zahl der Ausbildungsstellen und Arbeitslosenzahlen hat. Die Antwort ist eindeutig; das Bundesbildungsministerium verweist darauf, dass der Bildungsbereich laut Grundgesetz »ganz überwiegend den Ländern zugeordnet« sei. Diese Zuständigkeitsverteilung habe sich »gesellschaftspolitisch bewährt«.

In einer Vorbemerkung stellt das CDU-geführte Ministerium unmissverständlich fest, dass man daran auch nicht rütteln wolle. Mitnichten sei, wie von den Fragestellern behauptet, das Kooperationsverbot ursächlich für die Ungleichheiten im Bildungssystem. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sei »kein eigenständiges Verfassungspostulat«, heißt es weiter; für ein »funktionierendes Bildungswesen« seien »in allererster Linie Länder und Kommunen verantwortlich«.

Die Bundesregierung weigere sich damit, Bildung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu begreifen und gebe sie weiterhin einem »föderalen Wettbewerb« preis, bei dem finanzschwache Kommunen und Länder immer mehr ins Hintertreffen gerieten, kommentierte Brigitte Freihold die Haltung des Ministeriums. Dies sei »für eine moderne wissensbasierte Gesellschaft nicht nachvollziehbar« und widerspreche den durch die Bundesrepublik eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen und bisherigen Bemühungen im Bildungsbereich auf EU-Ebene.

Die Position der Linkspartei-Politikerin wird von Experten gestützt. So kam der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungsrecht Speyer Ende 2015 in einem Gutachten für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Arbeiterwohlfahrt und den Deutschen Caritasverband zu dem Schluss, dass eine bundesgesetzliche Regelung für den Kita-Bereich erforderlich sei, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen sowie die Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland zu wahren. Wieland stützte sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld vom Juli 2015. Das BVerfG hatte damals Berlin zwar die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld abgesprochen, allerdings hätten, so Wieland, die Karlsruher Richter betont, dass Eltern und Unternehmen darauf vertrauen dürfen, »in allen Ländern ein im Wesentlichen gleiches Angebot an qualitätsorientierter Tagesbetreuung vorzufinden«. Im Klartext: Die Politik hat grundsätzlich das Recht, durch eigene Gesetzgebung auch im Bildungsbereich für gleichwertige Rahmenbedingungen zu sorgen.

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