nd-aktuell.de / 31.01.2018 / Politik / Seite 7

Torrent lockt Madrid aus der Reserve

Kataloniens Parlamentspräsident hält an Puigdemont fest und kritisiert Spaniens Verfassungsgericht

Ralf Streck

Die Regierungsbildung in Katalonien ist eine Schnecke. Der Präsident des Regionalparlaments, Roger Torrent, verschob am Dienstag die mit Spannung erwartete Sitzung in Barcelona zur Wahl des neuen Regionalpräsidenten wenige Stunden vor dem geplanten Beginn auf unbestimmte Zeit. Damit reagierte er auf ein Urteil des Verfassungsgerichts in Madrid. Dieses hatte entschieden, dass der nach Brüssel geflohene Carles Puigdemont, der der einzige Kandidat für das Amt des Regionalpräsidenten ist, sein Regierungsprogramm bei der Debatte persönlich vorstellen muss. Der befindet sich allerdings weiter im Zwangsexil in Belgien, weil gegen ihn in Spanien Haftbefehl besteht.

Torrent hatte am Morgen informiert, dass »die Amtseinführung von Carles Puigdemont ausgesetzt aber nicht annulliert ist und sie mit allen Garantien durchgeführt werden wird«. Vor allem war eine Entscheidung des Verfassungsgerichts offen. Das hatte am Samstag gar nicht entschieden, ob die präventive Beschwerde der rechten spanischen Regierung gegen Puigdemont als Kandidaten angenommen wird oder nicht. Damit musste sich das Gericht auf einer Sitzung am Dienstag erneut befassen.

Die Richter bestätigen, dass Puigdemont zwar Kandidat sein kann, aber im Parlament zur Investitur erscheinen und seine Kandidatur verteidigen müsse. Dazu benötige er zudem eine »richterliche Genehmigung«. Es war spekuliert worden, ob er den Antrag bei Richter Pablo Llarena stellt. Absehbar war aber dessen Ablehnung. Er hatte kürzlich inhaftierten Parlamentariern die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung verweigert. Wohl weil Llarena Jordi Sànchez, Joaquin Forn und Oriol Junqueras erneut die Teilnahme verweigerte, ließ sich Puigdemont nicht auf das aussichtslose Abenteuer ein. In Zeiten des bewaffneten Kampfs im Baskenland hatte das Gericht noch mutmaßlichen Mitgliedern der Untergrundorganisation ETA die Sitzungsteilnahme aus der Untersuchungshaft gestattet.

Torrent hatte gefordert, endlich über die Annahme der Regierungsbeschwerde zu entscheiden. Höchste Richter erachten es ebenfalls als »sehr merkwürdig«, dass die Verfassungsrichter darüber bisher nicht entschieden, aber »vorsorglich« Auflagen gemacht wurden, die niemand beantragt hatte. Der Parlamentspräsident sprach von »Pfusch, um der Regierung nicht zu widersprechen«. Er kritisierte, dass das Gericht, »ohne dass das jemand zuvor gefordert hat, dem Präsidium eines demokratisch gewählten Parlaments anordnet, wie es die Statuten zu interpretieren hat.« Er werde keinen anderen Kandidaten bestimmen, da die Unabhängigkeitsparteien mit ihrer Mehrheit nach den Wahlen vom 21. Dezember an Puigdemont festhalten. Weder das Gericht noch die spanische Regierung würden bestimmen, wer Präsident wird. Man wartet nun auf den Beschluss der Richter.

Lehnen die Verfassungsrichter die Beschwerde ab, führen sie ihre vorsorglichen Maßnahmen ad absurdum und haben dem katalanischen Parlament und dem Wählerwillen ihrerseits Schaden zugefügt. Sollte das Gericht, auch gegen die Weisung des Staatsrats die Beschwerde aber annehmen, wäre der Weg nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof frei. Auch Verfassungsrechtler hatten dies als »Gesetzesumgehung« bezeichnet, da es für ein präventives Vorgehen gegen Puigdemont keine juristische Basis gebe. In Straßburg wird Spanien oft wegen undemokratischer Vorgänge bestraft.

Unumstritten ist die Entscheidung von Torrent im Unabhängigkeitslager nicht. Die linksradikale CUP und Puigdemonts christdemokratische »Gemeinsam für Katalonien«, hatten angekündigt, in jedem Fall ins Parlament zu gehen. Sie forderten von Torrent eine »Korrektur« und die Durchführung der Investitur.