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Journalisten wehren sich gegen Überwachung

Verbände wollen BND-Gesetz in Karlsruhe kippen. Sie sehen internationale Kooperationen und Sicherheit von Quellen in Gefahr

  • Niklas Franzen
  • Lesedauer: 3 Min.

Darf er oder darf er nicht? Das war die Frage auf einer Pressekonferenz über die Überwachung von ausländischen Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Journalistenverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten zu der Veranstaltung nach Berlin geladen. Ihre klare Antwort: Er darf nicht.

Die Organisationen hatten bereits Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, dies aber erst Anfang dieser Woche bekanntgegeben.

Ziel der Beschwerde ist, die anlass- und verdachtsunabhängige Überwachung der Kommunikation von Journalisten durch den BND wieder abzuschaffen. Im Oktober 2016 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das es dem Auslandsgeheimdienst erlaubt, Journalisten im Ausland zu überwachen und Informationen an andere Geheimdienste weiterzugeben. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Frank Überall, erklärte: »Die Pressefreiheit wird durch das BND-Gesetz in Frage gestellt.« Nach den Enthüllungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden hatte »Der Spiegel« im Februar 2017 aufgedeckt, dass der BND ab 1999 ausländische Journalisten von Medien wie BBC, Reuters und »New York Times« gezielt überwachte.

Das Anfang 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz schützt Menschen abhängig von ihrer Herkunft: Kommunikation von Deutschen darf der Geheimdienst nicht abfangen, von EU-Bürgern unter Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern dann, wenn es die »Handlungsfähigkeit Deutschlands« wahrt. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, bezeichnete das als »Quasi-Vollmacht«, außerhalb der EU massenhaft Kommunikation zu filtern. Er führte aus: »Das neue BND-Gesetz folgt einer autoritären Logik: Es dreiteilt Menschenrechte wie die Kommunikations-, Meinungs- oder Pressefreiheit abhängig von der Nationalität«. Auch der Geschäftsführer des Journalisten-Netzwerks n-ost, Hanno Gundert, warnte vor einer »Zwei-Klassen-Pressefreiheit«.

Deutschland mische außerdem beim Tausch von Daten mit anderen Geheimdiensten mit. Diese Zusammenarbeit gefährdet laut Mihr zunehmend die Sicherheit von Quellen. Internationale Kooperationen von investigativen Journalisten würden dadurch massiv gefährdet.

Die Bundesregierung rechtfertigt die Maßnahmen mit dem Schutz vor Terrorismus. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, kritisierte, dass man bei Verdachtsfällen eine »Verhältnismäßigkeitsprüfung« durch einen Richter veranlassen und die Massenüberwachung durch einen »Datenstaubsauger« verhindert werden müsse.

Die Kläger sind hauptsächlich investigative Journalisten wie Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan, die den alternativen Nobelpreis verliehen bekam, oder der Slowene Blaz Zgaga. Der 44-Jährige sagte dem »nd«: »Das BND-Gesetz diskriminiert ausländische Journalisten, da deutsche Journalisten einen besseren Schutz vor Überwachung erhalten. Die Befürchtung ist, dass Informanten in Zukunft eher mit Deutschen zusammenarbeiten, da sie geschützt sind - und uns ignorieren«. Zgaga weiß, wovon er spricht: Wegen seiner Recherchen über Waffendeals und Sicherheitsthemen war er selbst auf dem Radar von Geheimdiensten. Bis heute erhält er Drohungen wegen seiner Arbeit.

Die Richter sollen die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen. Die Kläger argumentieren, dass die Presse- und Kommunikationsrechte keine »deutschen Exklusiv-Rechte« seien. Eine offizielle Reaktion des Bundesverfassungsgerichts gibt es noch nicht. Buermeyer zeigte sich jedoch »sehr optimistisch«, was die Zulässigkeit der Beschwerde angehe. Begleitet wird der Gang nach Karlsruhe von einer Social-Media-Kampagne unter dem Motto »no trust, no news«.

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