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Endlich, Deutschland

Mit Verspätung tritt die Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt in Kraft

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Als 2014 Andorra als zehntes Land das »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt«, die sogenannte Istanbul-Konvention, ratifizierte und damit der völkerrechtliche Vertrag in Kraft treten konnte, sprach das feministische Netzwerk WAVE von einem Meilenstein. »Diese Ratifizierung markiert den Beginn einer neuen Ära im Kampf um und den Schutz von Frauenrechten in Europa und der Welt«, so WAVE damals.

Bis es auch in Deutschland so weit war, mussten noch ein paar Jahre vergehen. Erst im Herbst 2017 hat die Bundesrepublik den Vertrag ratifiziert, am 1. Februar 2018 tritt er nun in Kraft. Somit können sich Betroffene vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention berufen. Ein Mittel, um etwas am Umgang mit sexualisierter Gewalt zu ändern, wie die Fachanwältin Christina Clemm im »nd«-Interview sagt. Sie erklärt, wie die Justiz mit sexualisierter Gewalt umgeht und weshalb Kritik an der Metoo-Kampagne, im Rahmen derer Vorwürfe gegenüber zahlreichen Prominenten erhoben wurden, oft auf falschen Annahmen beruht.

Die Istanbul-Konvention war bereits 2011 ausgearbeitet worden. Sie hat das Ziel, »Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen«, diese zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Genannt werden als Ausprägungen geschlechtsspezifischer Gewalt unter anderem Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Stalking, physische und psychologische sowie sexualisierte Gewalt. In 12 Kapiteln und 80 Artikeln werden in der Konvention rechtlich verbindliche Standards bestimmt, die konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen umfassen, darunter Prävention, Hilfe und Rechtsschutz. net Seite 2

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