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  • Bayerische Flüchtlingspolitik

Abschiebungen um jeden Preis

Vorwurf der »Identitätsverweigerung« von Flüchtlingen ist oft konstruiert

  • Johannes Hartl
  • Lesedauer: 3 Min.

Es schwingt immer ein seltsamer Stolz mit, wenn der bayerische Innenminister Joachim Herrmann die Medien über die neueste Abschiebung nach Afghanistan informiert. »Ein Rechtsstaat darf sich nicht darauf beschränken, Entscheidungen auf dem Papier zu produzieren, er muss diese konsequent umsetzen«, kommentierte der CSU-Politiker die erste Sammelrückführung, die 2018 stattgefunden hat. »Wir werden daher Abschiebungen auch nach Afghanistan konsequent fortsetzen.«

Unter den Betroffenen waren drei »rechtskräftig verurteilte Straftäter« sowie weitere fünf Personen, die »hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigert« hätten. Letzteres ist derzeit einer der häufigsten Gründe, wieso Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden können - in ein höchst unsicheres Land, das von gewalttätigen Konflikten geprägt ist. Für den Innenminister ist das eine erforderliche Maßnahme, um die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten. Die Einordnung als »hartnäckiger Identitätsverweigerer« erfordere in jedem Einzelfall eine besonders beharrliche Verweigerung der Mitwirkung, betont das Ministerium.

Doch die Definition dieses Begriffs ist so schwammig, dass bereits Kleinigkeiten ausreichen, um entsprechend eingeordnet zu werden. Wie schnell das geschehen kann, beweist eine Klage, über die jüngst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befinden musste. Geklagt hatte ein 27-jähriger Afghane, der 2015 nach Deutschland gekommen war. Unmittelbar nach seiner Ankunft stellte er einen Asylantrag, der ebenso wie sein Folgeantrag abgelehnt wurde. Seine Identität hat er schon beim ersten Mal mit einer kopierten Tazkira, die das übliche Identitätsdokument in Afghanistan ist, nachzuweisen versucht. Seine Personalien waren darauf aber nicht lesbar. Im August 2017 – er war inzwischen ausreisepflichtig - bot sich ihm dann die Möglichkeit, eine Ausbildung als Ernährungsberater aufzunehmen. Er sprach daraufhin erneut bei den Behörden vor, übergab die nötigen Unterlagen und beantragte eine Ausbildungsduldung. Auch mit dem afghanischen Generalkonsulat ist er auf Aufforderung in Kontakt getreten, um seine Identität zu klären.

Es gehörte also viel Fantasie dazu, um ihm eine »hartnäckige Identitätsverweigerung« zu unterstellen. Dennoch wurde der Afghane von den Behörden in diese Kategorie eingeordnet und ihm die nötige Duldung verweigert, weil er zum Kontakt mit der afghanischen Auslandsvertretung aufgefordert werden musste. Die geplante Abschiebung hat der Verwaltungsgerichtshof zwar gestoppt, bis die Klage über die abgelehnte Duldung entschieden ist. Aber der Fall sei typisch für das gnadenlose Vorgehen in Bayern, betonte Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat gegenüber »nd«.

Der Vorwurf habe eine »Systematik« erreicht, um Abschiebungen durchzusetzen. Dabei sei es für Afghanen vielfach unmöglich, ihre Identität zweifelsfrei nachzuweisen. Viele der Geflohenen leben demnach seit Jahren außerhalb ihrer Heimat. Sie haben dort oft keine Verwandten mehr. Die erforderliche Tazkira kann jedoch nur beim afghanischen Innenministerium beantragt werden. Sie muss dann von einem Bevollmächtigen persönlich abgeholt und zum Außenministerium gebracht werden, um sie dort beglaubigen zu lassen, bevor sie nach Deutschland verschickt werden kann. Ein bürokratischer und oftmals kostspieliger Albtraum, so Dünnwald, der für Betroffene kaum umsetzbar ist. Außerdem würden die Ausländerbehörden nicht genügend über die Maßnahmen informieren, sondern bloß Forderungen an die Flüchtlinge stellen.

So können Asylsuchende durch unverschuldete bürokratische Probleme und Unwissenheit als Identitätsverweigerer eingestuft werden, obwohl sie sich eigentlich um eine Klärung bemühen. Für Dünnwald ist das die behördliche Konsequenz einer Politik, die Abschiebungen um jeden Preis durchsetzen will. »Es bedarf eines ausgewogenen Umgangs mit dem ausländerrechtlichen Ermessen«, forderte der Experte gegenüber »nd«. »Man darf von Flüchtlingen natürlich etwas verlangen, aber doch nichts Unmögliches.«

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