Mehr Raum für Engagement

Regierungsparteien wollen direkte Mitbestimmung auf kommunaler Ebene erleichtern

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Fraktionen der Regierungskoalition, von SPD und LINKE, haben im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung eingebracht, der den »Ausbau von Beteiligungsmöglichkeiten« vorsieht. Darin ist vorgesehen, Volksinitiative von der Pflicht zu entbinden, einen finanziellen Deckungsvoranschlag für ihr Anliegen vorzulegen. Künftig soll eine Schätzung der absehbaren Kosten genügen.

In der Vergangenheit hätten die Ansprüche eines Voranschlags die Möglichkeiten der Bürger nicht selten überstiegen und »manches Bürgerbegehren zu Fall gebracht«, hatte der Abgeordnete Hans-Jürgen Scharfenberg (LINKE) bei der Begründung des Entwurfs in der Parlamentssitzung eingestanden. Im Plenum hatte er zu bedenken gegeben, dass keineswegs eine ungeteilte Zustimmung zu diesem Projekt zu verzeichnen sei. »Es gibt überzeigte Befürworter des Ausbaus der direkten Demokratie, es gibt kritische Betrachter, und es gibt Gegner«, so Scharfenberg.

Beinahe noch wichtiger: Eine Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens soll künftig die zuständige Kommunalaufsicht vornehmen, nicht länger die jeweilige Vertretung der Kommune. Laut Scharfenberg konnte mit der herkömmlichen Regelung »leicht der Eindruck der Voreingenommenheit« entstehen, denn es ist nicht selten der Fall, dass ein solches Begehren sich gegen einen Beschluss wendet, den die kommunale Vertretung selbst gefasst hat.

Ebenfalls festgeschrieben werden soll künftig der Anspruch der Initiatoren auf Briefwahl. Diese Möglichkeit konnte bisher ein Beschluss der Gemeindevertretung ausschließen.

Mit diesen Änderungsvorschlägen verfolgen SPD und LINKE das Ziel, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erleichtern, sagte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD). Auf die im vergangenen Jahr gescheiterte Kommunalreform anspielend fügte er hinzu, er hoffe, »dass dieses Instrument nicht von Parteien okkupiert« werde. »Leider Gottes mussten wir bei zwei großen Volksinitiativen erkennen, dass sie von Parteien okkupiert worden sind«, so Schröter.

Aus Sicht des CDU-Abgeordneten Sven Petke dagegen zeige gerade das Beispiel der gestoppten Kreisgebietsreform, die er ein »absurdes Gesetzesvorhaben« nannte, wie wichtig Volksinitiativen im Land Brandenburg seien.

Schließlich nutzten die Regierungsfraktionen die Gelegenheit der Novellierung des Kommunalgesetzes, um darin die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der kommunalen Demokratie festzuschreiben. Dies habe bislang »völlig gefehlt«, wie es hieß.

Der SPD-Abgeordnete Daniel Kurth wies darauf hin, dass Kinder und Jugendliche »oft und vielfältig in ihrem Wohnumfeld aktiv« seien - unter anderem als Mitglieder der Jugendfeuerwehren beziehungsweise der Freiwilligen Feuerwehren, als Trainer in Sportvereinen, in Kirchgemeinden. »Wir sollten keine zen᠆tralen Vorgaben dazu machen, wie diese Beteiligung vor Ort konkret aussehen soll«, so der Abgeordnete.

Auch Kurth unterstützte das Anliegen, die Bedingungen für Volksinitiativen zu erleichtern. Zugleich wies er aber das Ansinnen zurück, dass sich diese Möglichkeit des Einspruchs auch auf den gesamten Bereich der Bauleitplanung erstrecken soll.

Für Erweiterungen der direkten Demokratie trat ebenfalls Ursula Nonnenmacher von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. Allerdings bleibe die Koalition mit ihrem Gesetzesentwurf »auf halbem Wege stehen«, so die Abgeordnete. Sie kritisierte die lange Liste jener Themenbereiche, die der Gesetzgeber von Volksinitiativen ausnimmt, und trat an dieser Stelle dafür ein, diese Liste zu »entrümpeln«. Sie finde, dass »die Aufstellung von Bebauungsplänen für Bürgerentscheide offen« sein sollten.

Als Anachronismus bezeichnete die Grünen-Abgeordnete die Tatsache, dass - bis auf wenige Ausnahmen - derzeit die Direktwahl von kommunalen Beiräten nicht erlaubt ist. Nonnenmacher schilderte einen Fall, wonach in der Stadt Falkensee (Havelland) nach zehn Jahren die allseits akzeptierte Direktwahl des lokalen Seniorenrates von der Kommunalaufsicht untersagt worden war. Nonnenmacher: »Eine Beanstandung wegen zu viel Demokratie - das ist niemandem zu vermitteln.«

Mit großer Mehrheit wurde die Novellierung des Kommunalgesetzes in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird im Frühjahr erwartet.

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