nd-aktuell.de / 08.02.2018 / Brandenburg / Seite 12

Mehr Zuwendung von Vater Staat

Brandenburg will seine Beamten im Dienst besser absichern

Wilfried Neiße

Wenn ein Richter dem Opfer einer Gewalttat Schmerzensgeld zuspricht, ist es das eine. Wenn der Täter aber nicht zahlen kann, dann kann sich das Opfer den »Titel« sonst wo hinhängen. Zumindest Brandenburgs Beamte sollen künftig in derartigen Fällen nicht mehr leer ausgehen. Das ist jedenfalls Bestandteil eines Änderungsentwurfs des brandenburgischen Beamtengesetztes, den die Landesregierung in der vergangenen Woche im Landtag auf den Weg gebracht hat.

Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sprach in diesem Zusammenhang von einem »stattlichen Bündel an sinnvollen und konstruktiven Änderungen«.Und Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, informierte die Abgeordneten darüber, dass aus den Stellungnahmen der Gewerkschaften und Interessenverbänden hervorgehe, »dass die Neuregelungen im Wesentlichen mitgetragen werden«.

Sollte ein Beamter ein Anrecht auf Schmerzensgeld haben, der gegenüber dem Verursacher »nicht vollstreckbar« ist, dann tritt das Land ein und zahlt bis maximal 300 Euro. So sieht es die geplante Änderung vor. Bedingung ist, dass der Beamte einem tätlichen Angriff im Dienst ausgesetzt war. Die Regelung soll aber auch außerhalb des Dienstes gelten, wenn der Beamte nämlich genau wegen seiner Eigenschaft als Beamter dem Angriff ausgesetzt war. In der Landtagsdebatte nannte die Grünen-Abgeordnete Ursula Nonnemacher dieses Ziel »richtig in Zeiten zunehmender Gewalt gegen Polizisten und andere staatliche Institutionen«.

Weniger gefallen dürfte den Beamten eine weitere Korrektur, die vorsieht, dass sie sich künftig etwaige Nebentätigkeiten wieder genehmigen lassen müssen. Offenbar hat das Bestreben von Staatsdienern, sich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit noch Geld dazuzuverdienen, so überhand genommen, dass der Arbeitgeber hier eine Notbremse ziehen muss. So sprach der SPD-Abgeordnete Daniel Kurth von der Notwendigkeit, dass »die meisten Nebentätigkeiten vor Aufnahme zukünftig wieder genehmigt werden«. Auch die »Versagenstatbestände«, also jene Gründe, die die Dienstvorgesetzten dazu berechtigen, Beamten einen Nebenerwerb zu untersagen, sollen ergänzt werden.

Innenminister Schröter gab zu bedenken: »Der öffentliche Dienst steht mitunter im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung, und das Verhalten von Bediensteten - sowohl bei der Amtsausübung als auch als Privatpersonen - wird oft kritisch beäugt. Nicht zuletzt auch, was die Ausübung von Nebentätigkeit betrifft.« Bei einer Rückkehr zur Genehmigungspflicht seien mögliche Interessenkollisionen eher vermeidbar, so der Minister.

An einem anderen Punkt kommt das Land dem finanziellen Interesse der Beamten wiederum entgegen: In der Novellierung ist vorgesehen, dass angefallene Mehrarbeit bereits nach drei Monaten finanziell vergütet werden kann, statt sie - wie bislang vorgesehen - strikt durch Freizeit auszugleichen. Laut Schröter ist diese Regelung zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Geplant ist zudem eine Vorschrift zu Teilzeit und Beurlaubung von Beamten, um Angehörige pflegen und beteuern zu können. All das stelle »einen wichtige Baustein dafür dar, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg zu erhöhen«, erklärte der SPD-Politiker.

Diskutiert wird inzwischen auch, ob das Land als Dienstherr künftig einen Krankenkassen-Beitrag selbst dann bezahlen sollte, wenn der sich gesetzlich versichern lässt. Beamte sind in der Regel privat krankenversichert, und nach derzeitiger Rechtslage ist es ausgeschlossen, dass sie sich für die gesetzliche Variante entscheiden und von ihrem »Dienstherren« den Arbeitgeberanteil verlangen können. Für die Abgeordnete Nonnemacher sollte ermöglicht werden, dass Beamte zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung wählen können. »Wir sehen es als eine Frage der Gerechtigkeit an, dass der Staat die Kosten gesetzlich versicherter Beamter übernimmt«, sagte sie. Eine solche Regelung habe etwa der Hamburger Senat beschlossen.

Im Beamtenrecht sollen künftig auch konkrete Regelungen zur Altersgrenze bei Einstellungen und bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis getroffen werden. Nach Meinung von Innenminister Schröter ist klar, dass »wegen des Lebenszeitprinzips bei Beamtinnen und Beamten darauf geachtet werden muss, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Pensionsdauer besteht«. Das sieht der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher anders. Aus seiner Sicht ist ein Einstellungs᠆höchsthalter ein Eingriff in die Berufsfreiheit und läuft »dem Leistungsgrundsatz zuwider«. Auf diese Weise würden ältere Bewerber »ohne Rücksicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung regelmäßig vom Beamtentum ausgeschlossen«.