nd-aktuell.de / 09.02.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Ordnungsstrafe gegen Check24

München. Im Rechtsstreit zwischen Versicherungsvertretern und Check24 verhängte das Landgericht München ein Ordnungsgeld von 15 000 Euro gegen das Onlineportal. Das Unternehmen muss Besucher der Seite künftig früher darüber informieren, dass Check24 als Onlineversicherungsmakler Provisionen erhält. Check24 überlegt nun, ob es Beschwerde einlegen soll. Den Antrag gestellt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der Check24 unfairen Wettbewerb vorwirft. Seit 2017 zeigt Check24 zwar die Provisionstätigkeit an, allerdings nicht gleich zu Beginn eines Preisvergleichs. dpa/nd