Armenierin wechselt Ausbildungsplatz - »illegale Beschäftigung« - Abschiebung

Eine Asylsuchende wechselte in ihrer Ausbildung das Hotel, ohne dies zu melden / Gericht wertete Ausweisung deshalb als rechtens

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Koblenz. Eine Armenierin ist juristisch gesehen zu Recht mit ihrer Tochter aus Rheinland-Pfalz abgeschoben worden, obwohl die Asylbewerberin bereits zur Ausbildung in einem Hotelbetrieb arbeitete. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Landkreis Bad Kreuznach hatte der Mutter die Ausbildung erlaubt. Da sie aber in ein anders Hotel wechselte, ohne dies den Behörden mitzuteilen, werteten diese das als illegale Beschäftigung und ordneten die Abschiebung an.

Die Frau war mit ihrer Tochter über Italien nach Deutschland gekommen. Sie beantragte eine Aufenthaltserlaubnis und legte dazu eine dänischen Heiratsurkunde vor, wonach sie einen Niederländer geheiratet hatte. Ihr Ehemann teilte dann aber mit, es handle sich um eine Scheinehe. Daraufhin stellte die Armenierinnen einen Asylantrag, der erfolglos blieb. Während des Asylverfahrens wurde ihr eine Ausbildung in einem Hotelbetrieb erlaubt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. AFP/nd

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