nd-aktuell.de / 19.02.2018 / Politik / Seite 6

Abbruch muss angstfrei möglich werden

SPD, Grüne und Linkspartei wollen den Paragraf 219a abschaffen und hoffen auf Unterstützung der FDP

Katharina Schwirkus

»Niemand liest diesen Paragrafen!«, rief Kristina Hänel einem Publikum von angehenden MedizinerInnen an der Charité in Berlin zu. Wenn der Paragraf allgemein bekannt wäre, müsste der gesellschaftliche Widerspruch noch viel größer sein, meint sie. Vor der anstehenden Debatte im Bundestag zur Streichung des Paragrafen 219a zeigt sich die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Allgemeinmedizinerin kämpferisch. Sie tourt durch die Republik, hält Vorträge wie den in Leipzig, spricht mit MedienvertreterInnen. Nachdem sie Ende November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt wurde, hatte Hänel Mitte Dezember eine Petition mit mehr als 150.000 Unterschriften an den Bundestag übergeben. Ihre Verurteilung hat eine gesellschaftliche Debatte über den Paragrafen 219a ins Rollen gebracht, der das Werben für Schwangerschaftsabbrüche verbietet und von AbtreibungsgegnerInnen genutzt wird, um ÄrztInnen anzuzeigen, die solche Eingriffe vornehmen.

Die Landesregierung Berlins hat Mitte Dezember eine Initiative zur Streichung des Paragrafen im Bundesrat eingebracht, die von anderen Ländern mit Regierungsbeteiligung der SPD, der LINKEN und der Grünen unterstützt wurde. Die drei Fraktionen haben zudem Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des Paragrafen vorgelegt, die am 22. Februar im Bundestag in Erster Lesung debattiert werden. Während sich Union und AfD klar gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen haben, ist die FDP noch in der Findungsphase. Wenn die Liberalen sich gegen den Paragrafen entschieden, wäre die Sache klar: SPD, LINKE, Grüne und FDP stellen mit 381 Abgeordneten eine deutliche Mehrheit im Bundestag, Union und AfD kommen auf 338 Stimmen. Doch auch von der Möglichkeit von Gruppenanträgen ist die Rede, die von Befürwortern und Gegnern über Fraktionsgrenzen hinweg eingebracht und auch ohne Fraktionszwang abgestimmt werden könnten.

Die Liberalen laden an diesem Montag zu einem Fachgespräch in den Bundestag ein. Zu den geladenen ExpertInnen zählen der Arzt Friedrich Stapf, Katharina Jestaedt vom Katholischen Büro der Deutschen Bischofskonferenz und die Juristin Elisa Hoven von der Uni Köln. Tendenziell zu wenig erkennbare Gegner des Paragrafen, meinten Kritiker - denn von Hoven weiß man, dass sie einen Kompromiss unterstützt. Erst nach Intervention von Kristina Hänel luden die Liberalen schließlich zusätzlich eine entschiedene Gegnerin des Paragrafen, die Ärztin Christiane Tennhardt, ein. »Sie wird Argumente für die Abschaffung liefern«, zeigt sich Hänel erleichtert.

Problematisch an dem Fachgespräch bleibt, dass eine Vertreterin der Katholiken, aber niemand von den Protestanten eingeladen wurde. Medienberichten zufolge geben Mitarbeiter der katholischen Beratungsstelle »donum vitae« für Schwangere in Konfliktsituationen nicht immer Adresslisten von Ärzten, die Abtreibungen durchführen, an die Betroffenen heraus. Damit wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung konterkariert. Der Landesverband der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau hat sich im Gegensatz dazu Ende Januar klar für die Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen, damit Frauen problemlos erfahren können, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können.

Hänel selbst ist Anfang Februar gegen das Urteil des Amtsgericht Gießen in Berufung gegangen. Ihr Fall wird jetzt beim Landgericht Gießen noch einmal verhandelt. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest, sagte ihr Anwalt Hans Goswin Stomps. Zentral sei die Frage, ob es sich bei den Informationen auf ihrer Internetseite um Werbung handele. Bei der Veranstaltung an der Charité sagte die Allgemeinmedizinerin zu ihrem Prozess: »Es ist ähnlich wie beim Reiten.« Man könne auch mal herunterfallen, also verurteilt werden. »Wichtig ist, dass man wieder aufsteigt.« Obwohl sie der Prozess belastet, ist Hänel froh, dass wieder über Schwangerschaftsabbrüche geredet wird. Damit ist auch der Paragraf 218, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stellt, wieder Teil der Debatte. Die mittlerweile 61-Jährige hat in den 1990er Jahren das Buch: »Die Höhle der Löwin. Geschichten einer Abtreibungsärztin« unter Pseudonym veröffentlicht, das sie gerade neu auflegen ließ. Und sie arbeitet schon am nächsten Werk. Der Arbeitstitel lautet: »Abtreibung, als ich das Tabu brach«.