Arbeit soll sich für Behinderte auszahlen

Beschäftigte in den Werkstätten sollen von ihrem Verdienst leben können, fordern Interessenvertreter

  • Marlen Keß
  • Lesedauer: 3 Min.

Von der Bonbonmanufaktur über das Tonstudio und die Poststelle bis hin zur Hauswirtschaft: Die Bandbreite der Tätigkeiten in den Berliner Werkstätten für Behinderte ist groß. Rund 10 000 Menschen arbeiten nach Angaben der Senatsarbeitsverwaltung derzeit in einer der 17 Berliner Werkstätten. Der überwiegende Teil von ihnen ist geistig behindert, dazu kommen psychisch Erkrankte und körperlich Behinderte. Sie gelten als nicht erwerbsfähig und bekommen zusätzlich zur Grundsicherung zwischen 150 und 200 Euro pro Monat.

Zu wenig, meint Ulrike Pohl, Fachreferentin beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Beschäftigten der Werkstätten müssten von ihrem Verdienst leben können: »Der Kreislauf aus Armut und Behinderung muss aufgebrochen werden.«

Ähnlich sieht es Bettina Neuhaus, Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen: »Zuschläge wie ein Weihnachtsgeld werden direkt mit der Grundsicherung verrechnet. Diese sollten besser ausgezahlt werden.« Pohl zufolge würde das auch Anreize für den Weg auf den regulären Arbeitsmarkt schaffen. Nur ein Prozent der Werkstattbeschäftigten werde vermittelt. Dazu komme, dass viele Beschäftigte sich durch das geringe Gehalt wenig wertgeschätzt und anerkannt fühlten, erklärt Neuhaus.

Auch aus der Senatsarbeitsverwaltung heißt es: »Die Höhe der monatlichen Arbeitsentgelte ist verbesserungswürdig.« Diese sei jedoch eng an die Betätigung der Werkstätten und die allgemeine wirtschaftliche Situation gekoppelt. Nichtsdestotrotz müssten die Chancen der behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Einer Sprecherin zufolge ist ein Schritt dahin der Zugang zu Berufsschulen. Derzeit werde daran gearbeitet, diesen auch behinderten Menschen aus Werkstätten zu ermöglichen.

Auch auf höchster politischer Ebene tut sich etwas: Seit Anfang Januar ist die zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Laut Pohl hat sich die Situation der behinderten Beschäftigten dadurch durchaus verbessert. So gebe es jetzt die Möglichkeit, mit dem Status des Werkstattbeschäftigten auch außerhalb einer Werkstatt zu arbeiten.

Dazu komme für Arbeitgeber die Möglichkeit, das sogenannte Budget für Arbeit zu nutzen und finanziell unterstützt Werkstattbeschäftigte in ihrem Betrieb arbeiten zu lassen. »Das erleichtert den Weg in den regulären Arbeitsmarkt«, sagte Pohl. Gleichzeitig behielten diese ihren Status und könnten auf Wunsch in die Werkstatt zurückkehren.

Eine weitere Möglichkeit sehen beide darin, die Grundsicherung zusammen mit dem Entgelt auszuzahlen, als »Lohn aus einer Hand«, wie Bettina Neuhaus sagt. Das koste nicht mehr und trage dennoch zum Selbstbewusstsein der Beschäftigten bei. Schließlich hätten viele behinderte Menschen in den Werkstätten eine Perspektive gefunden, die sich sonst nicht geboten hätte: »Sie erleben ihre Werkstatt als den Ort, an dem sie sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten entwickeln können.«

Die Werkstätten müssten deshalb auch von der Gesellschaft als gleichberechtigter Teil der Arbeitswelt anerkannt werden. Dazu kommt laut Pohl, dass die Werkstattarbeit bei der Rentenberechnung so anerkannt werde wie reguläre Arbeit. Das müsse auch bei erwerbsgeminderten Menschen außerhalb einer Werkstatt so sein. Schließlich müssten Behinderung und die Arbeit in Werkstätten entstigmatisiert werden, sagt Pohl. »Die Betroffenen suchen sich ihre Erwerbsminderung nicht aus.« dpa

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