Der schwarze Peter für die Kommunen

Nach dem Urteil müssen Städte nun Diesel-Fahrverbote prüfen - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit

Rund 15 Millionen Diesel-Pkw sind in Deutschland zugelassen. 43 Prozent von ihnen erfüllen nicht einmal die Abgasnormen Euro-5 und Euro-6. Sie könnten schon bald von zeitweiligen Fahrverboten in bestimmten Städten betroffen sein. Dies legt zumindest das Urteil nahe, das das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig verkündete. Diesel-Verkehrsverbote seien »ausnahmsweise möglich«, so die Richter.

Verhandelt worden waren Rechtsstreits um die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart. Die Deutsche Umwelthilfe hatte diese und zahlreiche weitere Kommunen mit der Begründung verklagt, dass sie zu wenig gegen die Luftverschmutzung mit Schadstoffen unternehmen würden. Der über ein Jahr gemittelte Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wird an vielen Messstellen in Deutschland zum Teil deutlich überschritten. Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart gaben den Umweltschützern weitgehend Recht. Die Städte legten Berufung ein, was nun per Sprungrevision höchstrichterlich entschieden wurde. »Die verwaltungsgerichtlichen Urteile sind vor dem Hintergrund des Unionsrechts überwiegend nicht zu beanstanden«, so die Leipziger Richter. »Unions- und Bundesrecht verpflichten dazu, durch geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung der geltenden Grenzwerte für NO2 so kurz wie möglich zu halten.«

Allerdings müsse bei der Prüfung von Fahrverboten auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Was dies konkret heißt, führt das Bundesgericht am Beispiel der Umweltzone Stuttgart aus. In der ersten Stufe sollten hier nur ältere Fahrzeuge betroffen sein. Euro-5-Fahrzeuge - mit 40 Prozent Anteil größter Posten in der Dieselflotte - dürften nicht vor dem 1. September 2019 (also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro-6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus bedürfe es hinreichender Ausnahmen für Handwerker und bestimmte Anwohnergruppen.

Für die Umsetzung der Fahrverbote haben die Leipziger Richter ebenfalls konkrete Wege aufgezeigt: mittels einer »Plakettenregelung« oder mittels Schildern gemäß der Straßenverkehrsordnung. Letzteres sei zwar schwieriger umzusetzen, aber nicht rechtswidrig. Seit Jahren wird in Deutschland über die Einführung einer Blauen Plakette gestritten, die nach strengeren Kriterien vergeben werden würde als die Grüne Plakette, die bisher die Einfahrt in Umweltzonen regelt.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil natürlich. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach von einem »ganz großen Tag für saubere Luft in Deutschland«. Nun seien die Hersteller in der Pflicht, durch Nachrüstungen an den Fahrzeugen für bessere Luft zu sorgen. »Ab heute erwarte ich von der Autoindustrie, dass sie liefert«, sagte Resch nach der Urteilsverkündung in Leipzig. Der Umweltorganisation geht es nämlich nicht um die Durchsetzung von Fahrverboten, sondern darum, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, dass sie endlich die Autoindustrie zu Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge verpflichtet. Die Hersteller lehnen dies bislang aus Gründen der technischen Machbarkeit ab; tatsächlich dürfte es ihnen lediglich um die hohen Kosten gehen. Experten halten dies längst für machbar und für sinnvoll - selbst für neue Euro-6-Modelle, bei denen die bisherigen Software-Updates nicht ausreichend seien.

Eine von der Regierung initiierte Arbeitsgruppe schlägt dies in einer Zwischeneinschätzung ebenfalls vor, allerdings bezahlt vom Steuerzahler. Dies hatte kürzlich zu scharfer Kritik von vielen Seiten geführt. Das Beratergremium will sich an diesem Mittwoch erneut treffen, um über Handlungsempfehlungen zu beraten.

Aus den betroffenen Städten verlautete zunächst wenig Konkretes. Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) kritisierte, mit dem Urteil werde das Problem »auf die Kommunen abgeladen«. Das Leipziger Gericht habe »keine Rücksicht« darauf genommen, »mit welch hohem administrativen und nahezu unlösbarem Aufwand« Fahrverbote verbunden wären. Auch die Überprüfung sei schwierig, solange es keine Blaue Plakette gebe.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erneuerte hingegen seine Forderung nach Einführung dieser Plakette mit einer bundesweit einheitlichen Regelung. Dies sei »unabdingbar, um kommunale Flickenteppiche zu vermeiden und eine effektive Kontrolle zu ermöglichen«.

Die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther will hingegen gleich Fahrverbote für Dieselautos auf einzelnen Straßen mit besonders hoher Luftverschmutzung, etwa auf der Leipziger oder der Potsdamer Straße, prüfen. »Da gehen wir davon aus, dass wir doch Schwierigkeiten haben werden, ohne Fahrverbote durchzukommen«, sagte Günther. Das könnte dann Anfang 2019 der Fall sein.

Die Bundesregierung rechnet derweil nur mit begrenzten Folgen. »Es geht um einzelne Städte, in denen muss noch mehr gehandelt werden«, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) erklärte, es sei weiter »das ganz klare Ziel, Fahrverbote zu vermeiden«. Er verwies auf ein Aktionsprogramm der Regierung - dieses wird allerdings von der EU-Kommission als unzureichend angesehen.

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