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Schöner atmen ohne Diesel

Bundesverwaltungsgericht erlaubt städtische Fahrverbote

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Kommunale Fahrverbote für Dieselautos sind zulässig, allerdings muss dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag und wies damit die Berufung der Städte Düsseldorf und Stuttgart gegen erstinstanzliche Urteile zurück. Die beiden Kommunen müssen nun ihre Luftreinhaltepläne überprüfen, um möglichst rasch die gesetzlichen Grenzwerte für die Schadstoffbelastung mit Stickstoffdioxid wieder einzuhalten.

Bei Lungenärzten stößt das Urteil auf Zustimmung. Kommunen mit hohen Abgaswerten sollten die Fahrverbote nun auch umsetzen, forderte die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin. Wie schädlich Abgase für die Gesundheit sind, zeigen den Experten zufolge Daten aus groß angelegten Studien. Besonders gefährdet seien Kleinkinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Die heftigste Gegenposition kam von FDP-Chef Christian Lindner: Er nannte das Urteil einen »Schlag gegen Freiheit und Eigentum, weil wir uns zu Gefangenen menschengemachter Grenzwerte machen«. Es müsse alles getan werden, damit es nicht zu einer »kalten Enteignung« von Dieselautobesitzern komme. Lob bekamen die Leipziger Richter hingegen von der LINKEN. Ihr Urteil unterstreiche, »dass die Menschen ein Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit haben«, erklärte Parteichef Bernd Riexinger. »Es hat zudem der betrügerischen Autoindustrie und der untätigen Bundesregierung endlich einen spürbaren Tritt vor das Schienbein gegeben.«

Für die Besitzer von Dieselautos bedeutet das Urteil dagegen nichts Gutes. Die Unternehmensberatung EY erklärte, die Wertverluste dieser Fahrzeuge gingen »in die Milliarden«. Agenturen/nd Seite 2

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