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Erst abmahnen, dann kündigen

Fahrlässiger Verzug bei Mietzahlung

15 Jahre wohnte ein Ehepaar ohne Probleme. Ab Februar 2016 wurde die Miete nicht mehr überwiesen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081424.erst-abmahnen-dann-kuendigen.html

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