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Immer mehr Sanktionen auch beim Arbeitslosengeld I verhängt

LINKE kritisiert Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit gegen Erwerbslose auch bei kleinen Verstößen

  • Lesedauer: 2 Min.

Essen. Die Bundesagentur sperrt einem Zeitungsbericht zufolge Arbeitslosen immer häufiger das Arbeitslosengeld I. So habe es im vergangenen Jahr insgesamt 810.429 Fälle gegeben, in denen das Arbeitslosengeld vorübergehend nicht gezahlt wurde, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe und beriefen sich auf Zahlen der Behörde. Das seien rund 41.000 Fälle mehr als im Jahr zuvor mit 769.480 Fällen und rund 91.500 Fälle mehr als noch 2015 (718.813 Fälle).

Am häufigsten wurde 2017 eine Sperrzeit verhängt, weil sich Menschen zu spät arbeitssuchend meldeten (293.660 Fälle), wie es hieß. In 255.621 Fällen wurde die Leistung gesperrt, weil Arbeitslose nicht zu vereinbarten Terminen erschienen. In den seltensten Fällen wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil Arbeitslose sich zu wenig selbst um einen Arbeitsplatz bemühten (3.918 Fälle) oder eine Eingliederungsmaßnahme abbrachen (5.252 Fälle).

Die LINKEN-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann, die bei der Bundesregierung nach den Zahlen gefragt hatte, kritisierte die Entwicklung. Dass die Arbeitsagenturen immer häufiger zum Instrument der Sperrzeit griffen, sei alarmierend, sagte sie den Funke-Zeitungen. Die meisten Sperrzeiten würden wegen »belangloser Pflichtverstöße« verhängt. Noch mehr Druck auf Erwerbslose auszuüben sei falsch. »Erwerbslosen fehlt nicht die Motivation, sondern ein guter Arbeitsplatz.«

Zimmermann kritisierte, dass in den vergangenen Jahren mehr Sperrzeiten verhängt wurden, obwohl es im Durchschnitt eines Jahres immer weniger Empfänger von Arbeitslosengeld I gegeben habe. Nicht minder beunruhigend sei, dass Erwerbslose wegen verschärfter Zumutbarkeitsvoraussetzungen kaum Arbeitsplätze abzulehnen wagten. Das könne nicht im Sinne einer nachhaltigen Beschäftigungspolitik sein. Die Sperrzeiten müssten abgeschafft werden, forderte sie. Noch mehr Druck auf Erwerbslose auszuüben sei falsch: »Erwerbslosen fehlt nicht die Motivation, sondern ein guter Arbeitsplatz«, sagte Zimmermann.

Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre. Zu unterscheiden ist das Arbeitslosengeld von dem Arbeitslosengeld II, das für Langzeitarbeitslose als Grundsicherungsleistung, auch bekannt als Hartz IV, gezahlt wird. Agenturen/nd

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