Zickzackkurs der SPD

Keine Abstimmung zur Aufhebung von Paragraf 219a

  • Katharina Schwirkus
  • Lesedauer: 2 Min.
Berlin. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, LINKEN und FDP wäre eine Mehrheit für die Abschaffung des Werbe- und Informationsverbotes über Schwangerschaftsabbrüche (Paragraf 219a Strafgesetzbuch) so gut wie sicher gewesen. Doch daraus wird wohl doch nichts: Am Dienstagnachmittag wurde bekannt, dass die SPD ihren Gesetzesentwurf, den sie erst vergangene Woche im Bundestag vorlegte, zurückzieht.

Der Paragraf 219a verbietet die »Werbung« für Abtreibungen. Darunter fällt allerdings auch, wenn ÄrztInnen öffentlich darüber informieren, dass sie diese durchführen. Im November war die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet.

Nach langem Hin und Her hatte die SPD am 5. März ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbe- und Informationsverbotes über Schwangerschaftsabbrüche (Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wäre ein Gruppenantrag mit LINKEN, Grünen und der FDP zur Streichung des Paragrafen 219a möglich gewesen. Gesetzesentwürfe der LINKEN und Grünen zur Aufhebung des Werbeverbots waren bereits am 22. Februar in erster Lesung debattiert worden. Ursprünglich hatte die SPD angekündigt, ebenfalls zu diesem Datum ihren Gesetzesentwurf einzubringen, sah dann aber aus Rücksicht auf ihre Koalitionspartner von der Union davon ab. Die FDP hatte am vergangenen Wochenende bekannt gegeben, auch zu einer Streichung bereit zu sein.

Kritik hagelt es nun von LINKEN, Grünen und FDP auf die SPD. Die Union zeigte sich hingegen zufrieden.

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