Wie das Gymnasium sich abschottet

Was Sonderpädagogik und Bildungspolitiker verschweigen - eine Streitschrift pro Inklusion.

  • Brigitte Schumann
  • Lesedauer: 5 Min.

Der Pilotversuch »Gemeinschaftsschule Berlin« hat die Überlegenheit von unselektierten heterogenen Lerngruppen der Berliner Gemeinschaftsschulen gegenüber vergleichbaren Lerngruppen des gegliederten Systems aus Hamburg bezogen auf Leistung und Chancengleichheit eindrucksvoll gezeigt. Geradezu sensationell für deutsche Schulverhältnisse liest sich als ein Ergebnis des wissenschaftlichen Abschlussberichts: »Die Gemeinschaftsschulen erreichen eines ihrer wesentlichen Ziele, nämlich die Trennung von Lernerfolg und sozialer Herkunft.«

Trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, dass Chancengleichheit im gegliederten Schulsystem nicht erreicht werden kann und Lernen in leistungsheterogenen Gruppen nicht mit Leistungseinbuße erkauft werden muss, fehlt der politische Wille zu einer transformativen Strukturreform. Um es einer bildungsaffinen Ober- und Mittelschicht recht zu machen, hält die Bildungspolitik am Status quo eines gegliederten Sekundarschulsystems fest, obwohl sie mit den Strukturen der Ungleichheit weder ihre grundgesetzlichen noch menschenrechtlichen Verpflichtungen einlösen kann.

Vor der Landtagswahl in NRW haben die Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, der Philologenverband Nordrhein-Westfalen sowie die Rheinische und Westfälisch-Lippische Direktorenkonferenz in einem gemeinsamen Positionspapier unmissverständlich gefordert: »Gymnasien dürfen nicht gezwungen werden, zieldifferente Inklusion anzubieten. An Gymnasien kann Inklusion für alle Kinder durchgeführt werden, die im zielgleichen gymnasialen Bildungsgang richtig aufgehoben sind.« Begründet wird diese Sonderstellung damit, dass das Gymnasium als »soziale Leistungsschule« der wissenschaftlichen Grundbildung und des wissenschaftspropädeutischen Arbeitens zum Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in das Zentrum stellt. Die Erkenntnisse der Bildungsforschung über den Zusammenhang von leistungsbezogener und sozialer Auslese werden ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass größere Leistungsheterogenität nicht zwangsläufig mit Niveauverlust verbunden ist.

Diese von der Gymnasiallobby gezogene Trennlinie wird bildungspolitisch in allen Bundesländern berücksichtigt. In NRW hatte zwar die Grüne Ministerin der inzwischen abgewählten rot-grünen Landesregierung betont, dass alle Schulformen, und damit auch das Gymnasium, unterschiedslos in die Inklusion von Kindern mit Behinderungen einbezogen werden sollen, aber die konkrete Umsetzung auf der Schulträgerebene wurde nicht gesetzlich geregelt. Es hat sich gezeigt, dass trotz der politischen Rhetorik in NRW die Gesamtschulen und die Sekundarschulen als »Schulen des längeren gemeinsamen Lernens« für das Gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig sind. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die neue schwarz-gelbe Landesregierung in NRW ihre Politik an den Interessen des Gymnasiums ausrichten wird.

Die Bildungspolitik zeigt sich verständnisvoll, wenn es darum geht, dem Gymnasium die Aufnahme von Kindern mit »Lernbehinderung« aus den unteren sozialen Schichten zu »ersparen«. Schließlich kennt die Politik die Motive von Eltern - Distinktion und soziale Homogenität - bei der Wahl des Gymnasiums nur allzu gut. Kinder aus der sozialen Unterschicht sollte es aus dieser Elternperspektive nach Möglichkeit an der Schule des eigenen Kindes nicht geben. Soziale Segregation ist daher ein durchaus erwünschter Effekt der frühen Verteilung auf institutionell getrennte Bildungsgänge. Die Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung (2014) hat dies bestätigt und damit auch bekräftigt, was die Sozialforschung als Gesellschaftsbefund herausstellt: Die sozialen Milieus der Ober- und Mittelschicht gehen im Zuge der gesellschaftlichen »Modernisierung« auf Abstand zu den Milieus der unteren sozialen Schichten.

In fünf Bundesländern haben wir inzwischen ein zweigliedriges System mit dem Gymnasium, das nach acht Jahren zum Abitur führt, und einer zweiten Schulform, die das Erreichen des Abiturs nach neun Jahren ermöglicht. Ein politisch äußerst pragmatisches Modell. Es soll die Ungleichheit der Bildungschancen reduzieren, indem es eine Schulform anbietet, die alle Schülerinnen und Schüler willkommen heißt. Gleichzeitig soll es die Nachfrage der Eltern aus Ober- und Mittelschicht nach einem Gymnasium befriedigen, das auf eine akademische Laufbahn vorbereitet und sich deshalb nicht auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und schwierigen sozialen Lebenslagen einstellen muss.

In Hamburg und Berlin gibt es erste deutliche Hinweise, dass die bildungspolitisch postulierte und behauptete Gleichwertigkeit der beiden Säulen gefährdet ist. Das Gymnasium ist der Marktführer, seine Attraktivität ist ungebrochen. Die Stadtteilschule in Hamburg und die Integrierte Sekundarschule in Berlin werden von Teilen der Elternschaft als eher zweitklassig und als Problemschulen wahrgenommen, weil sie alle Kinder aufnehmen müssen, auch die Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium weiterhin abschieben oder von sich fernhalten darf.

Auch bezogen auf Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung wird das Gymnasium spätestens dann aus der Verantwortung entlassen, wenn die Betroffenen die Vorbereitungs- oder Willkommensklassen verlassen und ihre »gymnasiale Eignung« nicht unter Beweis stellen können. Ihre Förderung fällt den integrierten Schulformen und natürlich auch der Hauptschule zu, sofern es sie noch gibt.

Statt die sozialen Barrieren zwischen den allgemeinen Schulformen mit einer konsequenten inklusiven Schulentwicklung zu überwinden, verschärft die Bildungspolitik die soziale Segregation, indem das Gymnasium bei der Inklusion eine institutionelle Sonderrolle spielen darf. Dass einzelne Gymnasien sich der Aufgabe des Gemeinsamen Lernens freiwillig und gerne stellen, ändert nichts an dieser Tatsache.

Der Vorwurf, über die UN-Behindertenrechtskonvention würden Kinder mit Behinderungen für die Verwirklichung der alten ideologischen Forderung nach einer Schule für alle instrumentalisiert, ist absurd. Richtig ist lediglich, dass die Forderung danach alt ist. Sie ist sogar sehr alt, weil seit Humboldt die Demokratisierung des Schulsystems aufgrund des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses in Deutschland immer wieder gescheitert ist.

Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium und zehn Jahre Bildungspolitikerin im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie promovierte 2006 mit einer Studie über die Sonderschule für Lernbehinderte als Schonraumfalle. Der hier veröffentlichte Text ist ein Auszug aus der von der Autorin verfassten und kürzlich veröffentlichten »Streitschrift Inklusion« (Debus Pädagogik, 112 S., br., 14,90 €).

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