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Twitternde Beamte

Für die Polizei gilt im Gegensatz zu Journalisten kein Pressekodex: Bei der Arbeit in den sozialen Netzwerken wirft das ethische Fragen auf

Für Journalisten ist die Sache theoretisch klar. Im Pressekodex heißt es, Medienvertreter sollten die Zugehörigkeit zu Minderheiten nur dann erwähnen, wenn ein begründetes öffentliches Interesse daran vorliegt. Für die Polizei gilt das nicht. Ein Problem.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1083265.twitternde-beamte.html

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