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Kosten für Tagesmutter sind zu erstatten
Zwei Urteile: Kein Kitaplatz vorhanden
Kleine Kinder können nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom 21. Februar 2018 auf Kosten des Staates von Tagesmüttern betreut werden, wenn es keine Kitaplätze gibt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1083681.kosten-fuer-tagesmutter-sind-zu-erstatten.html
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