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Bei Aufwandsentschädigung kein Pflegepauschbetrag
Steuerrecht
Eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Betreuung schließt es aus, dass der Betreuer in seiner Steuererklärung noch einen Pflegepauschbetrag geltend machen kann.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1084224.bei-aufwandsentschaedigung-kein-pflegepauschbetrag.html
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