Einmalzahlung im Minijob mindert nicht das Elterngeld

BSG urteilte in zwei Fällen zum Elterngeld

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteile am 8. März 2018 in zwei unterschiedlichen Fällen (Az. B 10 EG 8/16 R zum Weihnachtsgeld und Az. B 10 EG 7/16 R zu Adoptionspflegeeltern) zum Kindergeld.

Das Elterngeldrecht, so das BSG im ersten Fall, verlangt nicht zwingend, dass der Arbeitgeber das für reguläre Arbeitsverhältnisse übliche Lohnsteuerabzugsverfahren anwendet. In dem anderen Verfahren stellte das BSG klar, dass Eltern auch bei einem Verlust des Kindes im ersten Monat noch Elterngeld erhalten können.

Im ersten Fall ging es um eine Angestellte eines Steuerbüros, die mit der Geburt ihres Kindes im Januar 2014 in Elternzeit ging. Ganz auf die Arbeit wollte die Frau jedoch nicht verzichten. Der Arbeitgeber beschäftigte sie daher drei Stunden wöchentlich in einem Minijob weiter. Zusätzlich gewährte er der Mutter Einmalzahlungen - und zwar Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine Heiratsbeihilfe. Sämtliche Zahlungen wurde...


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