nd-aktuell.de / 04.04.2018 / Berlin / Seite 10

Wegen Tattoo-Motiv bei der Polizei abgelehnt

Ob ein Bewerber mit Tätowierung bei der Polizei eingestellt wird, hängt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts auch vom Motiv des Tattoos ab. Die Polizeispitze hatte einen Bewerber für den Objektschutz abgelehnt, weil er auf einem Unterarm die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigte. Der Mann wollte mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass die Stelle nicht anderweitig besetzt wird. Das Gericht wies den Antrag zurück und gab der Polizei Recht (Aktenzeichen 58 Ga 4429/18), wie am Dienstag mitgeteilt wurde. dpa/nd