Kein Sonderkündigungsrecht

Internet- und Kabel-TV-Kunden von Vodafone

  • Lesedauer: 2 Min.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt erst ab dem Tag des Umzugs. Damit ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen Vodafone Kabel Deutschland gescheitert. Den Prozess in erster Instanz hatte Vodafone verloren.

Die Verbraucherschützer wollten durchsetzen, dass die Kunden schon vor dem Umzug kündigen dürfen, wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Denn im Telekommunikationsgesetz gibt es eine Lücke. Es steht nicht drin, ab wann die Frist läuft.

Vodafone argumentierte, das Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist, wenn die Kunden schon vor dem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätten. Das sahen auch die Richter so. »Da seien viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden«, sagte der Vorsitzende Richter..

Die Verbraucherzentralen beriefen sich darauf, dass im Telekommunikationsgesetz eben kein Termin genannt ist. »Wir reparieren Gesetze nicht, wenn es nicht drin steht«, so der Rechtsanwalt der Klägerseite. Das Gericht räumte allerdings ein, dass ein Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugstermin für die Verbraucher unfreundlich ist. »Denn der Kunde muss für eine Leistung zahlen, die er gar nicht mehr bekommt.«

Vodafone hatte zuvor schon in einem Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen. dpa/nd

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