Wie errechnet sich die Grundsteuer?

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Wenn es um die Berechnung der Grundsteuer geht, wird es kompliziert. Berechnungsgrundlage ist der vom jeweiligen Finanzamt festgestellte Einheitswert, der von den Faktoren Grundstücksart, Alter und Ausstattung des Hauses abhängig ist. Bis heute gültig sind die entsprechenden Werte vom 1. Januar 1964. Der so errechnete Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Diese beträgt im Westen je nach Gebäudeart zwischen 2,6 und 6,0 Prozent. Im Osten ist sie mit fünf bis zehn Prozent deutlich höher, allerdings wird hier auch mit dem deutlich niedrigeren Einheitswert vom 1. Januar 1935 gearbeitet. Schließlich haben auch die Kommunen selbst Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer: Das Produkt aus Einheitswert und Grundsteuermesszahl wird multipliziert mit einem Hebesatz, den der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltssatzung festlegt. KSte

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