Auch große Glasflächen besonders absichern

Wer zahlt bei einem Umfall?

  • Lesedauer: 2 Min.

Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig mit Urteil vom 22. Juni 2017 (Az. 11 U 109/16).

Hintergrund: Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss dafür sorgen, dass andere dadurch keinen Schaden erleiden - soweit es zumutbar ist. Das besagt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie betrifft Inhaber von Geschäften mit Publikumsverkehr und Hotels. Oft ist dies Gegenstand von Gerichtsprozessen.

Auch Passanten, Kunden und Hotelgäste müssen alltägliche Risiken selbst tragen. Geschädigte eines Unfalls müssen daher regelmäßig mithaften.

Der Fall: Ein Seniorenpaar hatte in einem Hotel vier Tage Urlaub gemacht. Am letzten Tag verletzte sich die 86-jährige Frau beim Versuch, das Hotel durch eine gläserne Drehtür zu betreten. Die Treppe im Eingangsbereich war so breit, dass sich die Gäste, die sich am Treppengeländer abstützten, der Eingangstür von der Seite näherten. Neben der gläsernen Drehtür befanden sich große klare Glasflächen, die bis zum Boden reichten. Die Ehefrau stieß gegen die Glasscheibe, stürzte und verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Urteil: Das OLG gestand der Seniorin beides zu. Laut Gericht sei eine Vorschrift aus der Schleswig-Holsteinischen Bauordnung verletzt worden. Danach müssen Glasflächen, die bis zum Boden reichen, eindeutig gekennzeichnet sein. Bei der Größe reiche es hier ein weißer Rahmen nicht aus. Es müsse eindeutig erkennbar sein, wo sich eine Türöffnung befinde und wo nicht.

Das Gericht erklärte, dass besonders Hotel- und Gaststättenbetreiber sich nicht darauf verlassen dürften, dass ihre Gäste sich jeder Tür vorsichtig näherten. Und nicht jeder Gast komme nüchtern an. Hier hätte die Glasfläche also deutlich gekennzeichnet sein müssen.

Allerdings war das Gericht auch der Ansicht, dass die Klägerin wegen Mitverschuldens ihren Schaden zu einem Drittel selbst tragen müsse. Denn bei dem etwas unübersichtlichen Eingangsbereich sei mehr Vorsicht nötig gewesen. Zudem habe sie sich bereits drei Tage lang im Hotel aufgehalten und den Eingang gekannt. D.A.S./nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal