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Der Arbeitgeber haftet nicht

Teurer Schmuck und andere Wertgegenstände im Büro gestohlen

Wer teuren Schmuck und andere Wertgegenstände zur Arbeit mitbringt und in seinem Schreibtisch lagert, kann nach einem Diebstahl den Arbeitgeber nicht haftbar machen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085626.der-arbeitgeber-haftet-nicht.html

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