Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Der Arbeitgeber haftet nicht
Teurer Schmuck und andere Wertgegenstände im Büro gestohlen
Wer teuren Schmuck und andere Wertgegenstände zur Arbeit mitbringt und in seinem Schreibtisch lagert, kann nach einem Diebstahl den Arbeitgeber nicht haftbar machen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085626.der-arbeitgeber-haftet-nicht.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.