Flüchtlinge können Inseln verlassen

Griechisches Gericht: Asylbewerber haben Recht auf Bewegungsfreiheit

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Athen. Griechenland muss Asylbewerbern nach einem Urteil des höchsten Gerichtshofes bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit gewähren. Die Entscheidung betreffe auch alle Geflüchteten, die aus der Türkei zu den griechischen Inseln im Osten der Ägäis übersetzten, berichteten am Dienstag griechische Medien. Der Beschluss gilt demnach zwar nicht rückwirkend, wer aber vom 17. April an auf den Inseln im Osten der Ägäis ankomme und einen Asylantrag stelle, dürfe nicht mehr gezwungen werden, in den Registrierungslagern von Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos zu bleiben, beschloss das Gericht den Berichten zufolge. Der EU-Türkei-Flüchtlingspakt vom März 2016 sieht vor, dass alle Flüchtlinge, die auf den Inseln der Ostägäis ankommen, von dort zurück in die Türkei gebracht werden müssen, wenn sie in Griechenland kein Asyl bekommen. Solange das Asylverfahren lief, mussten sie in ihrer Mehrheit auf den Inseln bleiben. Diese Einschränkung verletzte die Menschenrechte, urteilte das Gericht. dpa/nd Seite 8

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