nd-aktuell.de / 25.04.2018 / Ratgeber / Seite 26

Gemeinnützigkeit mal so, mal so

Das geltende Gemeinnützigkeitsrecht führt nach einer Studie zu Rechtsunsicherheit für demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement. In der Untersuchung wurden die Finanzämter darauf überprüft, ob sie das Gemeinnützigkeitsrecht gleichmäßig anwenden. Dabei kam heraus: Identische Vereinssatzungen wurden von etwa der Hälfte der Finanzämter als gemeinnützig anerkannt, von der anderen Hälfte nicht.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden hat für Vereine oder Stiftungen zentrale Bedeutung. Von ihr hängt ab, ob Unterstützer ihre Spenden als gemeinnützig von der Steuer absetzen können.

Um die Praxis der Steuerbehörden zu prüfen, gründete der Vorstand der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, der sich über 80 Vereine und Stiftungen anschlossen, im vergangenen Jahr fiktiv drei Vereine. Deren Satzungen wurden an die Finanzämter geschickt mit der Bitte, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen. Die 166 Antworten der Finanzbehörden: fast genau zwei gleich große Hälften in jene, die die Gemeinnützigkeit anerkannten, und jene, die dies nicht taten.

Aufgrund der Studienergebnisse wird der Gesetzgeber aufgefordert, in die Abgabenordnung klar zu schreiben, welches Engagement gefördert werden soll. Mit mehr rechtlicher Klarheit würden zivilgesellschaftliche Initiativen nicht bereits bei ihrer Gründung ausgebremst. nd