nd-aktuell.de / 25.04.2018 / Berlin / Seite 10

Senat will Mieter besser schützen

Entwurf für Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform beschlossen

Nicolas Šustr

Zehn Tage nach der großen Mietenwahnsinn-Demonstration mit Zehntausenden Teilnehmern hat sich der Senat am Dienstag auf einen Entwurf einer Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts verständigt. 17 wesentliche Änderungen listet der gemeinsam von Stadtentwicklungs- und Justizverwaltung erarbeitete Vorschlag auf, die Mieterhöhungsspielräume künftig deutlich begrenzen sollen.

»Damit sind wir dem Auftrag des Abgeordnetenhauses gefolgt«, sagt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE). Bereits Anfang des Jahres war ein entsprechender Antrag von den Koalitionsfraktionen beschlossen worden. »Nun geht es darum, in die Abstimmungen mit anderen Bundesländern einzutreten«, so die Senatorin. Ziel sei es, den Antrag bei der Bundesratssitzung am 6. Juli einzubringen.

Den Weg für die Initiative machte am Montag die Runde der Staatssekretäre frei. Davor hatte der Entwurf wochenlang in der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) festgehangen.

Der Entwurf ist weitreichend. So sollen Mieterhöhungen künftig auf 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren beschränkt werden. Derzeit dürfen Vermieter diesen Satz alle drei Jahre aufschlagen. Auch die Mietspiegelwerte dürften deutlich langsamer steigen als bisher, teilweise sogar sinken - falls die Bundesratsinitiative umgesetzt werden sollte. Neuverträge und geänderte Mieten der vergangenen zehn Jahre sollen fortan in die Berechnung der Sätze einfließen. Momentan liegt der Zeitraum bei nur vier Jahren.

Sofern ein qualifizierter Mietspiegel existiert, soll dieser »einzig mögliches Begründungsmittel für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete« sein. Das würde die Rechtslage für Mieter bei Auseinandersetzungen vor Gericht deutlich verbessern. Unternehmen wie die Deutsche Wohnen begründen Mieterhöhungen immer wieder mit eigenen Erhebungen von Vergleichsmieten, was die bisherige gesetzliche Regelung nicht ausschließt. Auch sollen die Kriterien für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels genauer bestimmt werden.

Auch bei der Umlage der Modernisierungskosten sind deutliche Veränderungen geplant. Sie soll von elf auf sechs Prozent jährlich nahezu halbiert werden - dazu noch mit weitreichenden Deckelungen.

Deutliche Verbesserungen beim Kündigungsschutz bei Mietrückständen sowie die Aufhebung der Einschränkungen für die Mietpreisbremse runden die vorgeschlagene Mietrechtsnovelle ab.

»Mit der Initiative zeigen wir, dass es Alternativen zu Mietendruck, Spekulation und Renditewahnsinn gibt«, erklärt die Grünen-Wohnungsmarktexpertin Katrin Schmidberger. Auch wenn eine Mehrheit im Bundesrat sehr unwahrscheinlich sei, sende »Rot-Rot-Grün damit ein starkes Signal für eine grundlegende Wende hin zu einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik«. Denn die Untätigkeit der Bundesregierung produziere immer weiter Wohnungsnot.

»Wir bedauern, dass der Senat den Schwung von der Straße nicht mitnehmen will und den Mietrechtsreformvorschlag erst im Juli in den Bundesrat einbringen will«, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Im Großen und Ganzen sei der Mieterverein mit den Vorschlägen zufrieden. »Deutlich schärfer gefasst werden« sollten jedoch die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und Modernisierungsumlagen.

»Die Mietrechtsinitiative zeigt noch einmal, wie begrenzt unsere Möglichkeiten auf Landesebene sind, Mieter wirksam zu schützen«, erklärt Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Daher sei es wichtig, das verschärfte Zweckentfremdungsverbotsgesetz umso restriktiver umzusetzen. Es tritt im Mai in Kraft.