Beamte wollen keine Lagerpolizei werden

GdP lehnt AnKER-Zentren aus grundsätzlichen Erwägungen ab und will sich dafür nicht einspannen lassen

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Für Jörg Radek ist das Ganze paradox. Am 13. September 2015 habe der Bundesinnenminister angeordnet, dass die für die Grenzsicherung zuständige Bundespolizei keine Migranten zurückweisen dürfe. Normalerweise sorgt die Dublin-Regelung dafür, dass Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden können. Die Gewerkschaft der Polizei GdP, deren Bundesvorsitzender Radek ist, habe diese humanitäre Entscheidung unterstützt. Die Anordnung schuf jedoch eine Ausnahmesituation, die immer noch gilt. Und nun soll die Bundespolizei die Flüchtlinge erst durchlassen und dann in den geplanten AnKER-Zentren (Ankunft, Entscheidung, Rückführung) bewachen. Ihr verfassungsmäßiger Kernauftrag werde begrenzt; dafür würden ihr gesetzeswidrig Aufgaben übergeholfen.

Im März war aus dem Bundesinnenministerium verlautet, dass die Bundespolizei mit der Verwaltung der AnKER-Zentren betraut werden soll. Die GdP, mit 25 000 der bundesweit 44 000 Polizisten »Marktführer« unter den Polizeigewerkschaften, wie Radek betont, reagiert nun alarmiert. In einer Resolution lehnte ein Gewerkschaftstag am Mittwoch in Berlin rundweg ab, diese Aufgabe zu übernehmen.

»Mit uns nicht«, sagt Radek. Man wolle nicht zu einer Lagerpolizei werden. Ihm falle keine andere Bezeichnung als »Lager« ein, so der GdP-Vorsitzende unter Hinweis auf die bisher bekannt gewordenen Pläne, so spärlich diese auch sind. Das Bundesinnenministerium will für ein Modellprojekt eines der schon vorhandenen Transitzentren in Bamberg, das bayerische Manching oder die Erstaufnahmeeinrichtung im hessischen Gießen nutzen. Radek verweist auf Verwaltungsaufgaben, für die die Polizei nicht zuständig ist. Die Menschen in diesen Lagern sollen dort ihr Asylverfahren durchlaufen, es gehe also nicht etwa um Gefahrenabwehr- oder Strafverfolgungsmaßnahmen. Dies sei Sache der Länder, nicht der Bundespolizei. Eine generelle sachgrundlose Internierung zum Zwecke eines Verwaltungsverfahrens sei zudem bereits in der Grundkonzeption fraglich. Außerdem werde damit ein Integrationshemmnis errichtet, denn mit den Lagern sei methodisch ausdrücklich gewollt, dass die betroffenen Menschen keinerlei Anknüpfungspunkte zum gesellschaftlichen Leben finden und sich ausdrücklich nicht wohl fühlen sollen.

In ihrer Einschätzung trifft sich die GdP mit der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die am Mittwoch erneut vor der Errichtung der AnKER-Zentren warnte. Mit ihnen solle ausgetestet werden, wie weit man menschen- und asylrechtliche Standards herunterschrauben kann. Zum Beispiel indem man den Rechtsschutz technisch so weit wie möglich verhindert. Denn Flüchtlinge ohne Kenntnis ihrer Möglichkeiten sind in den Lagern zusätzlich behindert, sich gegen negative Asylentscheidungen der Bundesbehörde zu wehren. Dabei, so Pro Asyl, werde einem Großteil der Asylsuchenden von Verwaltungsgerichten nach wie vor Schutz zugesprochen, der ihnen zunächst verweigert wurde. Pro Asyl fürchtet einen »Zwangsaufenthalt bis zu 18 Monaten mit verhindertem Zugang zu Schule, Arbeit, Gesellschaft und dringend benötigten Kontakten zu AnwältInnen und Ehrenamtlichen«.

»Wer als Gefährder eingestuft ist, gehört in Abschiebehaft«, sagt Jörg Radek. Aber die geplante Vermischung von Asylrecht und Strafrecht findet er fragwürdig. Radek findet, dass Abschreckung als »Element des Rechtsstaates« abzulehnen sei. Er hält dies auch aus kriminalpräventiven Erwägungen für falsch. Denn die zwangsweise Unterbringung unter kärglichen Bedingungen werde zwangsläufig in einer überdurchschnittlichen Zahl von Delikten wie Diebstahl münden.

Radeks Frust über die Politik hat noch einen weiteren Grund. Der von der Großen Koalition eingeräumte Bedarf an zusätzlichem Personal, das auch zugesagt wurde, sollte dazu dienen, Polizeiaufgaben besser zu erfüllen und etwa 2,5 Millionen Überstunden abzubauen. Nicht, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

Immerhin wiegelte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch auf einem Kongress der Unionsfraktion ab. Es sei noch nicht entschieden, wer die Verwaltung der AnKER-Zentren übernehmen werde.

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