Verteidigt werden die Vertuscher

Die Ankläger im NSU-Prozess können sich gratulieren, meint René Heilig

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Zwei Tage lang hat Rechtsanwalt Hermann Borchert gesagt, was er sagen musste: Zschäpe war an keinem der angeklagten rechtsextremistisch motivierten Morde an neun Einwanderern und auch nicht an dem Mord an einer Polizistin beteiligt. Sie legte keine Bomben, überfiel keine Bank. Sie war lediglich ein Opfer ihre Kumpane Böhnhardt und Mundlos und ist nun Opfer der Bundesanwaltschaft, der Nebenkläger und weiter Teile der Öffentlichkeit.

Vermutlich stimmt das, denn es gibt auch sechseinhalb Jahre nach dem Auffliegen des NSU keine Beweise, dass Zschäpes an einem der Tatorte oder auf andere Weise unmittelbar am Terror beteiligt war. Man kann nicht einmal sicher sein, dass Böhnhardt und Mundlos allein mordeten. Im Gegensatz zu Borcherts Mandantin sind die tot und damit für Sicherheitsbehörden wie die Justiz bequem »handhabbar«. Die Nazi-Netzwerke blieben intakt und lernten aus Fehlern. Wer meint, die Anklage habe versagt, der verkennt ihre Rolle in diesem Verfahren. Tatsächlich war es auch ihre Aufgabe, die durch das Auffliegen des NSU offenkundig gewordene Gefahr des grenzüberschreitenden Rechtsterrorismus klein zu reden. »Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren«, hatte Merkels Geheimdienstkoordinator Karl-Heinz Fritsche 2012 vor dem Parlamentsausschuss verlangt. Die Strategie ging weitgehend auf - im Rechtsstaat Deutschland.

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