Lärm durch Sport: Was ist zumutbar?

Wohnungseigentum

  • Lesedauer: 2 Min.

Dazwischen liegt die Grauzone, in der Ihre Fitness und der Hausfrieden nicht kollidieren sollten. Faustformel: Die Frage nach dem für Ihre Nachbarn zumutbaren Lärmpegel stellt sich spätestens dann, wenn Ihre Übungen die auf Zimmerlautstärke eingestellte Begleitmusik übertönen.

Gesetzlichen Vorschriften geben den Rahmen vor

Paragraf 14 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass anderen Wohnungseigentümern daraus ein Nachteil entsteht, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht.

Paragraf 15 Abs. 3 WEGesetz: Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die anderen die Gesetze, die Beschlüsse der WEG und die Hausordnung einhalten.

Paragraf 1004 Abs.1 Satz 2 BGB: Eigentümer können von einem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.

Das heißt: Zunächst ist unbedingt zu empfehlen, einen Blick in die Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung, in die Beschlusssammlung Ihrer WEG und - wenn vorhanden - in die aktuelle Hausordnung zu werfen. Ist darin etwas zum Thema Sport & Lärm geregelt, dann müssen Sie sich daran halten.

Ist das nicht der Fall, rechnen Sie damit, dass bei zu viel Krach Ihrerseits ein anderer Wohnungseigentümer das Problem in die Eigentümerversammlung trägt. Denn nach Paragraf 21 Abs. 5 Nr. 1 WEGesetz gehört das Aufstellen einer Hausordnung zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Über die Inhalte können die Eigentümer mehrheitlich beschließen. Anders als gelegentlicher Partylärm oder lautere Kinderspiele, die toleriert werden müssen, wird Ihre WEG wohl regeln dürfen, dass regelmäßige Sportübungen nur in Zimmerlautstärke erlaubt sind.

WiE rät: Halten Sie sich mit oder ohne Hausordnung an die Zimmerlautstärke, erst recht in üblichen Ruhezeiten etwa zwischen 22 und 7 Uhr und mittags von 13 bis 15 Uhr. Um das zu überprüfen, lassen Sie jemand anderes trainieren und suchen Sie Ihre Nachbarn auf. Dabei können Sie sie auch direkt danach fragen, ob und wann sie sich von Ihnen gestört fühlen. So werden Sie dem Ärger vorbeugen, bevor er entsteht. WiE/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal