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Beratung in die eigene Tasche?

Rundfunkmillionen II

  • Lesedauer: 2 Min.

Eine Forschungseinrichtung der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten soll nach einem Patentstreit mindestens 60 Millionen Euro Schadenersatz bekommen. In dem Streit zwischen dem sogenannten Institut für Rundfunktechnik (IRT) und seinem früheren Patentanwalt um Millionenerlöse haben sich die Parteien am Donnerstag auf einen Vergleich geeinigt, teilte nun das Münchner Landgericht mit. Über die Details der Vereinbarung sei Stillschweigen vereinbart worden, erklärte das IRT.

Der Patentanwalt hatte das Forschungsinstitut von unter anderem ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle über Jahrzehnte in Patentfragen beraten und vertreten. Das IRT wirft ihm vor, dabei in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben und den Auftraggebern Patenterlöse in Höhe von rund 200 Millionen Euro vorenthalten zu haben. Der Bayerische Rundfunk kümmert sich federführend für die Öffentlich-Rechtlichen um die Aufklärung des Falls.

Das IRT klagte vor dem Münchner Landgericht auf Schadenersatz. Bei der Verhandlung Ende Januar hatten sich die Parteien auf Anraten des Zivilgerichts zu einem Mediationsverfahren bereit erklärt. Für die vom IRT erhobenen Betrugsvorwürfe hatte das Gericht damals keine ausreichenden Hinweise erkennen können. Durch die Mediation sollte ein womöglich jahrzehntelanger Rechtsstreit vermieden werden.

Das IRT hat noch zwei weitere Zivilverfahren gegen einen italienischen Patentverwerter in dieser Sache laufen. Auch dabei geht es um Schadenersatz in Millionenhöhe. dpa/nd

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