nd-aktuell.de / 09.05.2018 / Ratgeber / Seite 24

Rauchmelderkontrolle dulden

Mietrechtsurteil

OnlineUrteile.de

Kommt ein Techniker im Auftrag des Vermieters, um in den Mietwohnungen die Rauchmelder zu überprüfen, sind Mieter verpflichtet, ihn in ihre Wohnung zu lassen. Das ist tagsüber von 8 Uhr bis 18 Uhr zumutbar. Wurde der Besuch mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per Aushang angekündigt, müssen ihn die Mieter akzeptieren - sonst riskieren sie eine Geldbuße (Ordnungsgeld). Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 30. August 2017, Az. 33 C 1093/17 (52). OnlineUrteile.de