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Ansprüche aus dem Jahr 2017 können noch bis 30. Juni 2018 genutzt werden

Rund um die Pflege

Der Fall: Herr B. hat Pflegegrad 1 und damit Anspruch auf 125 Euro monatlich für sogenannte Entlastungsleistungen. Die Tochter von Herrn B. wunderte sich, dass dieser Betrag bislang noch nicht auf dem Konto ihres Vaters eingegangen ist. Wo liegt hier der Haken?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087595.ansprueche-aus-dem-jahr-koennen-noch-bis-juni-genutzt-werden.html

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