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  • Hausdurchsuchungen in linker Szene

Razzien wegen G20-Plakat in Berlin

Berliner Polizei durchsucht vier Wohnungen und eine Bibliothek / Rechtsanwalt kritisiert Vorgehen der Polizei

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Kurz vor Beginn der autonomen Chaos- und Diskussionstage hat die Polizei Mittwoch in aller Frühe drei Privatwohnungen in Neukölln und Tempelhof sowie die anarchistische Bibliothek »Kalabal!k« und eine Wohnung in der Reichenberger Straße in Kreuzberg durchsucht. Um 5.15 Uhr seien die Beamten mit »einem beachtlichen Aufgebot« dort erschienen und hätten sich mit einer Flex Zugang verschafft, heißt es in einer Erklärung auf dem Blog der Bibliothek.

Anlass seien laut einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft »Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verleumdung« unter anderem gegen zwei Beschuldigte im Alter von 24 und 27 Jahren. Bei den Durchsuchungen seien zahlreiche Datenträger beschlagnahmt worden.

Die Beschuldigten seien verdächtig, im Dezember 2017 nachgeahmte Fahndungsplakate auf eine Fensterscheibe geklebt zu haben. Abgebildet waren der damalige Hamburger Erste Bürgermeister und jetzige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der dortige Innensenator Andy Grote (beide SPD) sowie Hartmut Dudde, Gesamteinsatzleiter des äußerst umstrittenen Polizeieinsatzes anlässlich des G20-Gipfels in der Hansestadt im Juli 2017. Diese seien im Zusammenhang mit der Aufklärung der Krawalle dringend der »Bildung einer terroristischen Vereinigung zum Zweck des versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung, Misshandlung und Menschenraub« verdächtig, hieß es auf dem Plakat. Dieses war eine Erwiderung der linksradikalen Szene auf entsprechende Fahndungsplakate der Polizei.

Laut Martin Henselmann, Anwalt von »Kalabal!k«, war die Aktion im Durchsuchungsbeschluss mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz begründet. Gefehlt hätten auch essenzielle Angaben in dem vorgelegten Beschluss. »Eigentlich muss in einem Durchsuchungsbeschluss stehen, warum davon ausgegangen wird, dass in dem Laden Beweismittel zu sichern wären«, erklärt Henselmann.

Außerdem fehlte laut dem Rechtsbeistand die Angabe, welche Art Beweismittel genau gefunden werden sollen. »Vom Gesetzgeber bis zum Bundesverfassungsgericht wurde bereits festgelegt, dass diese Punkte in einem Durchsuchungsbeschluss bezeichnet sein müssen«, sagt Henselmann. Leider habe er schon oft erleben müssen, dass Gerichte mit den Vorgaben nicht so penibel umgingen. Tatsächlich sei laut dem Durchsuchungsbeschluss nicht einmal klar geworden, um welches Plakat es sich genau handelt, mit dem der Einsatz begründet wurde.

Hakan Taş, Innenexperte der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, will die Vorgänge im Innenausschuss am Montag besprechen.

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