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Ohne Kopftuch in die Grundschule

Berliner Arbeitsgericht weist Klage einer Lehrerin ab

Berlin. Das Berliner Neutralitätsgesetz verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Vorschriften, so ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts am Mittwoch. Die Religionsfreiheit müsse daher hinter dem schützenswerten Interesse des Landes Berlin an einer religionsneutralen Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen. Das Gericht wies damit die Klage einer Grundschullehrerin mit Kopftuch gegen das Land...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087843.ohne-kopftuch-in-die-grundschule.html

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