Zwischen GroKo und Klassenkampf

Der DGB-Bundeskongress wählt und debattiert

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 4 Min.

Das »Parlament der Arbeit«, der Bundeskongress des DGB, repräsentiert 5 995 437 Mitglieder und damit erstmals weniger als sechs Millionen Gewerkschafter. Als »Männergewerkschaften« stechen IG Metall und IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sowie die Bahngewerkschaft EVG hervor. Demgegenüber bilden die Frauen in der Bildungsgewerkschaft GEW und in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Mehrheit. Allein auf IG Metall und ver.di entfallen zusammen gut 70 Prozent aller Mitglieder unter dem Dach des DGB. Die beiden »Großen« können damit ihre gemeinsame Linie durchdrücken.

1994 hatte der Dachverband noch 9,8 Millionen Mitglieder in 16 Organisationen gezählt. Doch die Deindustrialisierung im Osten wie auch in etlichen westdeutschen Regionen, massiver Jobabbau in gewerkschaftlichen Bastionen, Zerschlagung und Privatisierung öffentlicher Betriebe, Prekarisierung der Arbeitswelt, anhaltende Tarifflucht, die Sirenenklänge berufsständischer Vereine wie auch eigene Fehler ließen die Mitgliederzahl sinken. Daran änderte auch der Fusionsprozess nichts, nach dem nur noch acht DGB-Gewerkschaften übrig blieben. 1998 gab es bundesweit 8,3 Millionen, zur Jahrtausendwende 7,8 Millionen und 2010 noch 6,2 Millionen organisierte DGB-Gewerkschafter. Dass sich neue Bereiche erschließen lassen, zeigt der Zuwachs von 80 auf gut 1000 Gewerkschaftsmitglieder seit 2013 allein beim Versandhändler Amazon im hessischen Bad Hersfeld.

Der vierköpfige geschäftsführende Vorstand, in dem Reiner Hoffmann, Elke Hannack, Annelie Buntenbach und Stefan Körzell sitzen, stellt sich zur Wiederwahl. Dass Hoffmann und Körzell ein SPD-Parteibuch haben, während Hannack der CDU und Buntenbach den Grünen angehört, soll ein Stück überparteiliche Einheitsgewerkschaft verkörpern. Messlatte für den Vorsitzenden Reiner Hoffmann dürften die 93,1 Prozent sein, die er vor vier Jahren bei seiner erstmaligen Wahl errungen hatte. Er war Vizegeneralsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) in Brüssel und Landeschef der IG BCE in Nordrhein-Westfalen und verkörpert mit seiner Biografie die in DGB-Kreisen weit verbreitete Politik des Ko-Managements mit Unternehmen und Staat und des Verzichts auf eine klassenkämpferische Ausrichtung.

Seit Jahresbeginn war er medial als begeisterter Befürworter der Großen Koalition aus Union und SPD in Erscheinung getreten. Er attestierte der GroKo »deutliche Vorteile für Arbeitnehmer«, bescheinigte beim Bonner SPD-Sonderparteitag im Januar lautstark dem damaligen Sondierungsergebnis »Potenzial für einen Politikwechsel in Europa« und nannte die anvisierte Mindestausbildungsvergütung einen »regelrechten Kracher«.

Damit hat der DGB-Chef in den eigenen Reihen auch Kritik auf sich gezogen. Als »äußerst problematisch« bezeichnete die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Bayern in einem offenen Brief Hoffmanns wohlwollende Aussagen zur GroKo. »Wir haben uns, egal gegenüber welcher Regierung, für unsere Interessen einzusetzen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Wir müssen die Kämpfe dieser Zeit annehmen und Solidarität, unsere einzige politische Option, organisieren«, so die Gewerkschafter im Freistaat an Hoffmanns Adresse.

Im März meldeten sich namhafte Funktionäre der unteren Ebene mit dem Aufruf »Sozial statt GroKo-Politik« zu Wort und listeten schwere Mängel im Koalitionsvertrag auf. Dieser Vertrag bringe weder eine Vermögensumverteilung noch eine Wende bei Zweiklassenmedizin, Altersarmut, prekärer Beschäftigung, Pflegenotstand, Infrastruktur-Investitionsstau, Aufrüstung und Militäreinsätzen. Er enthalte »Formulierungen, die stark an die von der CSU geforderte Obergrenze von Flüchtlingen erinnern«, so der Appell, den etliche Betriebsräte, IG-Metall-Ortsbevollmächtigte, DGB-Kreisvorsitzende und GEW-Landeschefs in Umlauf brachten. Einige von ihnen sind als Delegierte beim »Parlament der Arbeit« vertreten. Es bleibt abzuwarten, ob sie sich in der Debatte selbstbewusst zu Wort melden und ihre Kritikpunkte vortragen.

Während die meisten Anträge unumstritten sein dürften, könnte es bei einzelnen Begehren zu kontroversen Aussprachen kommen. So empfiehlt die Antragskommission die Ablehnung eines Antrags aus dem Bezirk Hessen-Thüringen, der im Arbeitszeitgesetz eine werktägliche Höchstarbeitszeit von sieben Stunden fordert und damit die seit den 1980er Jahren von Metallern und Druckern erkämpfte 35-Stunden-Woche als »Errungenschaft im Gesetz für alle Beschäftigten festschreiben« möchte. Debatten auslösen könnten auch Anträge zum Thema Gewalt gegen Polizisten und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Nicht zuletzt könnte Hoffmanns Vorstoß im Sinne der IG BCE zur Verwässerung der Haltung des DGB zur bundesdeutschen Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele für Widerspruch sorgen.

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