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Bauherr darf aus wichtigem Grund nicht mehr kündigen

Gesetzliche Neuerungen bei Haus- und Wohnungsbau mit einem Bauträger

Wer ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauträger erwerben möchte, muss nach neuer Gesetzeslage ab 2018 einige Besonderheiten beachten. Darauf verweist die Notarkammer Berlin.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088196.bauherr-darf-aus-wichtigem-grund-nicht-mehr-kuendigen.html

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