Der Arbeitgeber muss für Schutz vor Lärm sorgen

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Ist es bei der Arbeit zu laut, muss der Arbeitgeber seine Angestellten vor Lärm schützen. Das gilt aber erst, wenn die Lärmbelastung über den ganzen Tag hinweg bei 80 Dezibel oder mehr liegt. Das entspricht etwa dem Hämmern eines Presslufthammers. Krank machen kann aber auch ein niedrigerer Lärmpegel.

»Das ist immer vom subjektiven Empfinden abhängig«, sagt Lutz Walter vom Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG). »Manche Leute fühlen sich schon mit 60 Dezibel gestört, andere erst bei 90.« Lärm belastet zuerst die Psyche: Arbeitnehmer werden unruhig, können sich nicht konzentrieren und geraten so in Stress. Das kann dann langfristig auch zu einer körperliche Belastung werden. Lärmempfindliche sollte daher vorbeugen, mit Ohrstöpseln oder Schallschutz-Kopfhörern zum Beispiel. Manchem helfe, beim Arbeiten Musik zu hören. Besser sei aber, sich bei Lärm komplett abzuschotten.

Mitarbeiter bestimmen über Account

»Wir haben einen neuen Facebook-Post, bitte alle auf ›Gefällt mir‹ klicken!« Darf der Arbeitgeber solche Vorgaben machen? In der Regel nicht, so Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Denkbar sei zwar, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen Kodex für das Verhalten in sozialen Netzwerken vorgibt - vor allem bei Social-Media-Managern oder Marketing-Experten, bei denen die Netzwerke zum Job gehören. Selbst dann wäre es aber vermutlich schwer, daraus ein Weisungsrecht des Arbeitgebers für einzelne Likes und Herzchen abzuleiten.

Hartz-IV-Bezieher immer länger ohne Job

Arbeitslose Hartz-IV-Bezieher sind in den vergangenen Jahren im Schnitt immer länger ohne Job geblieben. So stieg die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei Beziehern der Grundsicherung kontinuierlich an - von 555 Tagen im Jahr 2011 auf 620 Tage im Jahr 2017. 2016 waren es noch 629 Tage.

Wie ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu weiter erläuterte, zeige steigende Dauer der Arbeitslosigkeit bei Beziehern der Grundsicherung, dass der Anteil der Menschen mit kurzer Arbeitslosigkeit zunehmend kleiner werde. Länger als drei Jahre arbeitslos waren im Jahr 2011 rund 298 000 Hartz-IV-Bezieher. Bis 2017 stieg diese Zahl auf rund 317 000 Menschen. Die neuen Regierungskoalition will deshalb Menschen, die lange arbeitslos waren, neue Perspektiven geben. So soll ein sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden. 150 000 Langzeitarbeitslose sollen mit Lohnkostenzuschüssen einen Job in Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Kommunen bekommen.

Darf man bei der Arbeit Musik hören?

Manche können ohne große Opernarie nicht kreativ sein. Andere konzentrieren sich am besten, wenn ihnen laute Gitarren um die Ohren dröhnen. Aber darf ich mir am Arbeitsplatz einfach die Kopfhörer aufsetzen und Musik hören? Eigentlich nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Man schulde dem Arbeitgeber laut Gesetz und Vertrag »bestes Bemühen«. Davon kann aber nicht die Rede sein, wenn man sich durch Musik abgelenkt oder für Kollegen nicht ansprechbar ist.

Einen Anspruch auf Kopfhörerbeschallung bei der Arbeit gibt es also nicht - erlaubt sein kann es aber trotzdem oder wenigstens geduldet. »Wenn der Arbeitgeber die Nutzung mitbekommt und nicht einschreitet, duldet er es auch«, erklärt die Fachanwältin in diesem Zusammenhang weiter. Dadurch entsteht eine Art stillschweigende Erlaubnis. Die kann der Arbeitgeber aber als Arbeitsweisung jederzeit widerrufen, etwa per Rundmail an alle. Ausnahmen von dieser Rechtslage sind höchstens denkbar, wenn die Erlaubnis zum Musikhören dem Arbeitnehmer ausdrücklich versprochen wurde, was beispielsweise in einem Bewerbungsgespräch durchaus der Fall gewesen sein kann. Agenturen/nd

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