Behörde verweigert Infos zu glyphosathaltigen Pestiziden

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weigert sich Hersteller und Produktnamen herauszugeben

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Berlin. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lehnt es ab, der Organisation Campact detaillierte Informationen über die Zulassung glyphosathaltiger Pestizide zur Verfügung zu stellen. Das BVL habe lediglich mitgeteilt, dass für 29 Pestizide Anträge auf weitere Zulassung bis 2023 gestellt wurden. In ihrer Antwort schreibt die BVL: »Ihrem weitergehenden Informationsbegehren kann ich aus Rechtsgründen nicht entsprechen. Deshalb lehne ich ihren Antrag insoweit ab.« Die Behörde beruft sich dabei auf Betriebsgeheimnisse, nennt weder Hersteller- und Produktnamen aus laufenden Antragsverfahren und gibt die Antragsunterlagen nicht heraus. Gegen diese Entscheidung legte Campact am Mittwoch Widerspruch ein. Die Organisation streitet für mehr Transparenz bei der Zulassung von glyphosathaltigen Pestiziden.

Erst nach der Zulassung werden Produktnamen und Zulassungsinhaber durch die BVL veröffentlicht, wie die Behörde gegenüber »nd« mitteilte. Vor der Zulassung sprächen Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse dagegen. »Die Geheimniskrämerei muss ein Ende haben«, sagt dagegen Gerald Neubauer von Campact. »Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Zulassungsverfahren für Pestizide mit Glyphosat kritisch zu begleiten. Das geht nur, wenn die Antragsunterlagen öffentlich gemacht werden.« Die von Campact beauftragte Rechtsanwältin Michéle John betont: »Bei den beantragten Informationen handelt es sich um Daten über Emissionen. Auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse können sich die Hersteller nicht berufen. Campact ist der Ansicht, dass das öffentliche Interesse hier schwerer wiegt, als die vom BVL angeführten Geschäftsgeheimnisse der Hersteller.«

Campact hatte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) am 19. März beim BVL nach Herstellern und Produktnamen gefragt und die Herausgabe der Antragsunterlagen beantragt. Am 25. April lehnte die Behörde die Anfrage ab. Aus der Antwort des Bundesamtes geht hervor, dass in Deutschland bisher 37 glyphosathaltige Pestizide zugelassen sind. Für 28 Produkte wurde eine Wiederzulassung beantragt, für ein Pestizid eine Neuzulassung. Die verbleibenden acht Produkte haben Zulassungen nach altem Recht, teilweise sogar bis 2026.

Glyphosat beschleunigt laut Naturschützern das Artensterben und steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Für den Einsatz in Pestizid-Produkten wird der Wirkstoff mit weiteren Chemikalien gemischt. Je nach Zusammensetzung können diese Mischungen noch giftiger sein als der Wirkstoff alleine. Im bisherigen Zulassungsverfahren der EU wurden die Gesundheitsgefahren der Mischungen noch nicht überprüft, denn das ist Aufgabe der Mitgliedsländer.

Aus Sicht von Pestizid-Experte an der Universität für Bodenkultur in Wien, Professor Johann Zaller, ist es generell ein großes Problem, dass nur der Wirkstoff, aber nicht dessen Beimischungen im Produkt auf Gefährlichkeit untersucht würden. »Die Beistoffe, die zum Beispiel die Haftfähigkeit auf Pflanzen verbessern sollen, sind möglicherweise schädlicher als der Wirkstoff selber«, so Zaller gegenüber der Deutschen Presseagentur Anfang Mai. Überhaupt nicht getestet würden laut Zaller die Wechselwirkungen mit anderen Stoffen. In der EU seien 270 Wirkstoffe in Pestiziden zugelassen. Von den in Deutschland erhältlichen 1200 Pflanzenschutzmitteln enthielten mehr als 100 Glyphosat.

Andererseits hatte die EU zuletzt drei für Bienen schädliche Insektizide weitgehend verboten. Diese Neonikotinoide dürfen künftig nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden. Das Verbot der Substanzen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam soll bis Jahresende in Kraft treten, während Glyphosat vom gleichen EU-Ausschuss weitere fünf Jahre zugelassen wurde. Im Streit um bienengefährdende Pflanzenschutzmittel geht der Streit zwischen Landwirten, Herstellern, Umweltorganisationen und Politik weiter. Der Druck der Umweltorganisationen fällt aber insofern auf fruchtbaren Boden, dass schon jetzt viele Städte und Gemeinden den Einsatz auf öffentlichen Flächen verboten haben. Auch Neubrandenburg plant sich diesem Verbot anzuschließen. Agenturen/nd

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