nd-aktuell.de / 18.05.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Klage mit Ansage

Die Große Koalition hat es nicht eilig mit der Luftreinhaltung - nun reicht es der EU

Peter Eßer, Brüssel

Es hatte sich seit Monaten angekündigt, jetzt ist es offiziell: Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen zu hoher Stickstoffdioxidwerte in vielen Städten. Deutschland und fünf weitere Länder hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide einzusetzen, sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am Donnerstag.

Vella hatte die Umweltminister von neun Ländern Ende Januar nach Brüssel geladen. Sie sollten Vorschläge unterbreiten, um die Luftqualität in den Städten rasch zu verbessern. »Die Kommission musste feststellen, dass die vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Luftqualitätsnormen so schnell wie möglich einzuhalten«, begründete der Kommissar die Klage gegen sechs der neun Länder.

Die Vorschläge aus Deutschland beinhalteten einen verstärkten Einsatz von städtischen Bussen mit Elektroantrieb. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wollte die Bundesregierung hingegen vermeiden. Der Kommission reichte das nicht. Anders im Fall von Spanien, Tschechien und der Slowakei: Auch sie hatten Maßnahmen vorstellen müssen, werden aber vorerst nicht verklagt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bedauerte die Entscheidung der Kommission. Nun seien »so schnell wie möglich« technische Nachrüstungen für Diesel-Pkw auf Kosten der Automobilhersteller nötig, »denn die haben das Problem verursacht«.

Auch der Deutsche Städtetag forderte rasche Maßnahmen. »Die nun beschlossene Klage zeigt den Ernst der Lage und macht sehr deutlich, dass die Stickstoffdioxid-Emissionen so schnell wie möglich sinken müssen«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Hartmut Dedy.

»Das ist die größte Blamage für die Bundesregierung, die man sich vorstellen kann«, sagte der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer. Die Gesundheit der Menschen sei für die Koalition Nebensache, »sonst hätte sie längst etwas gemacht«.

Die Grünen begrüßten den Schritt. »Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung europäische Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Gesundheit über Jahre ignoriert«, erklärte Rebecca Harms, klimapolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament. Ihre Partei sowie die LINKE und Umweltverbände sprachen sich zudem für die Einführung einer blauen Plakette aus. Damit könnte älteren Modellen bei Überschreiten der Schadstoffgrenzwerte die Fahrt in Innenstadtbereiche untersagt werden. Ohne solche Maßnahmen würden die Einhaltung der seit 2010 geltenden NO2-Grenzwerte »weiter verschoben und die drohenden Strafzahlungen billigend in Kauf genommen«, erklärte Hubert Weiger, Chef des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland.

Neben Deutschland stehen Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien nun vor Gericht. Im Fall von Deutschland geht es hauptsächlich um erhöhte Stickoxidbelastung in Städten. Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub sind kaum noch ein Problem. Im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil in 28 Städten und Regionen Stickoxidgrenzwerte übertroffen wurden. Bei einer Verurteilung drohen hohe Strafzahlungen.

Frankreich stellte am Donnerstag neue Maßnahmen für die Luftqualität in Aussicht. Umweltminister Nicolas Hulot und Verkehrsministerin Élisabeth Borne wollen sie im Juni vorstellen. »Über die Gefahr einer Verurteilung Frankreichs hinaus verpflichtet uns vor allem der Schutz der Gesundheit der Franzosen dazu, das Handeln zugunsten der Luftqualität zu beschleunigen und zu verstärken«, sagte Hulot. AFP/nd