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Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte auch für Zweitjob
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Schwerbehinderte Menschen können auch für eine berufliche Nebentätigkeit eine Arbeitsassistenz vom Integrationsamt verlangen. Denn diese Unterstützung diene nicht nur der Verhinderung drohender Arbeitslosigkeit, sondern auch der Chancengleichheit von Schwerbehinderten im Job.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088822.arbeitsassistenz-fuer-schwerbehinderte-auch-fuer-zweitjob.html
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